Stuttgarter Nachrichten: zu BGH/Jugendamt:
Stuttgart (ots)
Ein Sozialarbeiter aus einer x-beliebigen Stadt in Baden-Württemberg fliegt regelmäßig nach Berlin, um eine dorthin verzogene Pflegefamilie zu betreuen. Unsinn? Nein, sondern gängige Praxis bei den Jugendämtern in Deutschland. Die Sozialarbeiter tun dies indes nicht aus Reiselust. Eine Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz besagt, dass jeweils jenes Jugendamt für ein Pflegekind zuständig ist, das im Bereich der Herkunfts familie des Kindes liegt. Der Bundesgerichtshof hat diesem Unsinn mit seinem Urteil zu Gunsten eines in seiner Pflegefamilie fast verhungerten Jungen einen Riegel vorgeschoben ganz im Sinn des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das das Wohl des Kindes über alles stellt.
ots-Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
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