Stuttgarter Nachrichten: zu RAF/Mohnhaupt:
Stuttgart (ots)
Betrachten wir die Sache nüchtern: Reue ist im Strafrecht keine Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung. Hauptkriterium ist, dass der Täter keine Bedrohung mehr darstellt. Insofern ist der Fall Brigitte Mohnhaupt klar. Anders liegen die Dinge bei Christian Klar. Auch er kann auf regulärem Wege in absehbarer Zeit freikommen. Und wahrscheinlich wird das baden-württembergische Justizministerium schon bald anordnen, ihn mit Hafterleichterungen darauf vorzubereiten. Frühester Entlassungstermin ist für ihn allerdings erst Januar 2009. Da ihm dies zu spät ist, fährt Klar zweigleisig: Er hat neben dem Wunsch auf vorzeitige Entlassung noch einen Antrag auf Begnadigung beim Bundespräsidenten gestellt. Horst Köhler könnte den Ex-Terroristen also sofort auf freien Fuß setzen. Genau diese "Geste der Versöhung" fordern nun Grüne und Linkspartei. Man fragt sich nur: Gnade wofür? Für einen solchen Akt wäre Reue schon sehr hilfreich. Die hat Klar bislang nie gezeigt. Zum Versöhnen gehören aber immer zwei.
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