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Stuttgarter Nachrichten

Stuttgarter Nachrichten: zu Vaterschaftstests:

Stuttgart (ots)

Das Gericht musste eine Abwägung zwischen
berechtigten Ansprüchen treffen und entschied sich - was die 
Heimlichkeit von Tests angeht - zu Gunsten des Kindes. Und das lässt 
sich gut begründen: Derselbe Mann, der heimlich dem Kind eine 
Speichelprobe entnimmt oder dessen Schnuller ins Genlabor schmuggelt,
hätte viel dagegen, wenn sein Arbeitgeber ohne Absprache genetisches 
Material von ihm überprüfte, um Informationen über 
Krankheits-Dispositionen zu erlangen. Dasselbe Schutzrecht, das er 
gegenüber Dritten in Anspruch nimmt, hat das Gericht auch den Kindern
zugebilligt.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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