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BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Institutsschutz bei Genossenschaftsbanken bleibt unverändert bestehen - Einlagen sind in unbegrenzter Höhe geschützt

Berlin (ots)

Die Sicherheit von Kundeneinlagen hat für Genossenschaftsbanken unverändert höchste Priorität. Die Einlagen von Privat- und Firmenkunden sind auch weiterhin zu 100 Prozent und damit ohne betragliche Begrenzung geschützt. Dafür sorgt der praktizierte Institutsschutz der beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angesiedelten Sicherungseinrichtung.

Kunden, die ihr Geld bei einer der über 1.100 Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken oder Kirchenbanken angelegt haben, können seit über 75 Jahren auf die effiziente Sicherungseinrichtung vertrauen. Die Einlagen der Kunden schützt das erste und älteste Bankensicherungssystem Deutschlands vollumfänglich und ohne betragliche Begrenzung; es hat nie einen Entschädigungsfall gegeben. Der Schutzumfang bezieht sich auf Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Auch hauseigene Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen in den Schutzumfang der Sicherungseinrichtung. Da auch die meisten Zertifikate Inhaberschuldverschreibungen sind, schützt die Sicherungseinrichtung des BVR auch die Anleger solcher Papiere vor dem Ausfall des Emittenten, wenn dieser Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR ist.

Damit geht der Schutz der Sicherungseinrichtung des BVR weit über den gesetzlichen Schutzumfang von maximal 100.000 Euro hinaus. Auch in Zeiten von Finanzmarktturbulenzen beweist die Sicherungseinrichtung des BVR zu jeder Zeit ihre uneingeschränkte Leistungsfähigkeit im Sinne der Finanzmarktstabilität und der Verbraucherinteressen.

Diese nachhaltige Leistungsfähigkeit hat auch die europäischen Institutionen überzeugt. Daher bleibt in den aktuellen Konsultationen über die neue EU-weit gültige Einlagensicherungsrichtlinie das Recht zum Betreiben eines institutssichernden Systems als gleichwertig zu einer reinen Einlagensicherung anerkannt.

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken sind ein stabiler Sektor des deutschen Bankensystems. Die genossenschaftliche FinanzGruppe verfügt über eine robuste Einlagenseite und ist nicht auf eine Refinanzierung über den Kapitalmarkt angewiesen. Ihr auf gegenseitige Solidarität fußendes Geschäftsmodell ist konservativ und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

Pressekontakt:

Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell

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