BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Große Veränderungen - Das ist neu in 2015
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Neues Jahr, neues Glück und auch neue Regelungen. Das Jahr 2015 steht für viele Änderungen - sei es beim Elterngeld, den Hartz IV Regelsätzen oder auch beim Thema Mietpreisbremse. Was sich alles verändert und was das für uns bedeutet, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Ein großes Thema in 2015 - der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gilt flächendeckend in fast allen Wirtschaftsbereichen, so Jan Philip Weber vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
O-Ton 1 (Jan Philip Weber, 0:16 Min.): "Ausnahmen gibt es allerdings, diese aber nur vorübergehend. Branchen, in denen allgemein verbindliche Tarifverträge gelten, werden bis spätestens 2017 noch einige Sonderregelungen haben. Danach werden diese aber auslaufen"
Sprecher: Veränderungen gibt es auch bei den Hartz IV Regelsätzen. Diese werden um rund zwei Prozent steigen. Mieter können sich über die Mietpreisbremse freuen - zumindest teilweise, denn die gilt zunächst nur in Wohngebieten mit angespannter Wohnungslage. Mieten dürfen dann bei Wiedervermietung...
O-Ton 2 (Jan Philip Weber, 0:21 Min.): "...nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die jeweiligen Bundesländer können separat ausweisen, welche Gebiete unter einer angespannten Wohnungssituation leiden. In diesem Zusammenhang wird aber auch darüber gesetzlich entschieden, dass Maklergebühren künftig der Auftraggeber übernehmen muss."
Sprecher: Kommen wird auch das Elterngeld Plus, am 1. Juli 2015.
O-Ton 3 (Jan Philip Weber, 0:27 Min.): "Eltern, die in Teilzeit arbeiten, können ab dem kommenden Jahr Elterngeld maximal für 24 Monate beziehen anstatt für 12 wie bislang. Außerdem gilt für Eltern, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, ein Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird für weitere vier Monate bezahlt. Alleinerziehende Elternteile können in gleichem Masse von diesen Elterngeldregelungen profitieren."
Sprecher: Außerdem gibt es im neuen Jahr weitere Regelungen zur Elternzeit. Die wird flexibler.
O-Ton 4 (Jan Philip Weber, 0:17 Min.): "So können Eltern künftig bis zu 24 Monate Elternzeit auch auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes übertragen. Das heißt, dass bis zu den ersten beiden Schuljahren Eltern deutlich mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs aufbringen können."
Abmoderationsvorschlag:
In der Wirtschaft, beim Thema Mieten und für Eltern ändert sich also einiges im neuen Jahr, aber zunächst einmal einen guten Start ins neue Jahr!
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