BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR zum neuen Unternehmenssteuerrecht:
Berlin (ots)
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) kommentierte am Freitag die Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Unternehmenssteuerrecht durch den Bundestag: Erfreulich seien insbesondere die Fortschritte bei den Bemühungen, die Besteuerung der Personenunternehmen an die Besteuerung der Kapitalgesellschaften anzugleichen. Die Aufstockung der Reinvestitionszulage auf eine Million Mark entspreche der Forderung des BVR, die Handlungsmöglichkeiten der Personengesellschaften im Bereich der Beteiligungserträge zu erweitern. Zu begrüßen sei ferner, dass die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis zu diesem Betrag innerhalb von vier Jahren auf neu angeschaffte Gebäude übertragen werden können. Der bisher vorgesehene Reinvestitionszeitraum von zwei Jahren sei deutlich zu kurz bemessen gewesen. Demgegenüber allerdings bedeute die Einführung von Behaltefristen für Personenunternehmen bei der steuerneutralen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Wirtschaftsgütern einen Rückschritt.
An den Änderungen des Unternehmenssteuerrechts sei allerdings zu kritisieren, dass das Parlament mit der Wiedereinführung der Gewerbesteuerpflicht von Dividendenerträgen einen Teil der Unternehmenssteuerreform zurückdrehe. Die Belastung der Dividenden mit Gewerbesteuer führe zu einer systematisch nicht begründbaren Doppelbelastung bei allen Beteiligungen unterhalb der Schachtelbeteiligungsgrenze von 10 Prozent.
BVR Pressesprecher Dr. Rolf Kiefer Tel. 030 2021 1300 Fax 030 2021 1905
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