Hessischer Landtag soll EU-rechtswidriges Lotteriegesetz
verabschieden
Koch verspielt Frankfurts und Hessens Image als
weltoffene Region
Schlüchtern (ots)
Am Mittwoch, den 26.09.01 soll der Hessische Landtag eine Änderung des Lotteriegesetzes verabschieden, die sowohl gegen EU-Recht wie auch gegen das Grundgesetz verstößt. Gleichzeitig würden durch die Gesetzesnovelle Entwicklungshilfeprojekte verhindert. Damit wird das für Hessen und Frankfurt wichtige Image als weltoffene Region beschädigt.
Während Ministerpräsident Koch immer wieder versucht, sich als weltoffener und entwicklungspolitisch engagierter Vertreter des Landes Hessen darzustellen, verhindert er mit dem Gesetzentwurf verstärkte Hilfe für Entwicklungsländer. Dazu zählt auch die Hilfe für Tibet, dessen höchsten Repräsentanten, den Dalai Lama, Koch zu seinen Freunden zählt. Damit stellt sich das wohlhabende Bundesland Hessen und seine Finanzmetropole Frankfurt/M. als verschlossen gegenüber der Armut in anderen Ländern dieser Welt dar.
Die vorgelegte Änderung des § 2 der Lotterieverordnung stellt einen letzten Versuch der Landesregierung dar, die rechtmäßige Veranstaltung der Deutschen Postcodelotterie, die im November in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Bayern an den Start gehen wird, in Hessen mit einer Gesetzesänderung zu verhindern.
Nachdem 7 Gerichte in Folge das öffentliche Bedürfnis für eine Umwelt- und Entwicklungslotterie festgestellt und die Länder Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur Genehmigung der neuen Spendenlotterie verurteilt haben, soll in Hessen die vorgesehene Verwendung der Zweckerträge für die Bedürfnisprüfung einer Lotterie ausdrücklich nicht mehr genehmigungsrelevant sein.
Weiter sollen nach der neuen Regelung in Zukunft nur noch Antragssteller eine Lotteriegenehmigung erhalten, die die Zweckerträge der Lotterie ausschließlich in Hessen einsetzen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es ausschließlich, das staatliche bzw. halbstaatliche Monopol des deutschen Lotto- und Toto-Blocks vor der Deutschen Postcodelotterie zu schützen. Die Deutsche Postcodelotterie ist u. a. eine Lotterieinitiative von UNICEF, Misereor, Kindernothilfe, NABU, und BUND. Die dringend benötigten zusätzlichen finanziellen Mittel für Menschen in Not in Asien und Afrika würden verhindert, um das Lotteriemonopol vor einer harmlosen Spendenlotterie zu schützen.
Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig, weil er- wie aus dem internem Schriftverkehr der Landesregierungen zu ersehen ist- einzelfallbezogen sich gegen die Deutsche Postcodelotterie richtet. Er ist aber auch verfassungswidrig, weil er nach wie vor Glücksspiele und Spendenlotterien gleichsetzt und unterstellt, dass auch Spendenlotterien Spielsucht fördernd sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gerade am 31.08.2001 in einem viel beachteten Urteil festgestellt, dass die Bedürfnisprüfung für Lotterieanträge verfassungswidrig sei.
Außerdem stellt der Gesetzentwurf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht dar, weil er den freien Kapitalverkehr (Artikel 56 EG-Vertrag) von Zweckerträgen einer Lotterie ohne hinreichenden Grund einschränkt. Der Gesetzentwurf würde auch gegen Artikel 49 EG-Vertrag, die Dienstleistungsfreiheit, verstoßen.
Udo Weiß, Vorstand der Stiftung für Umwelt und Entwicklung: "Ministerpräsident Koch verstößt mit der Gesetzesänderung bewußt gegen geltendes Recht und setzt das positive Image von Hessen aufs Spiel, nur um das staatliche Vergabemonopol für Zweckerträge aus Lotterien zu erhalten und um mit der Hessischen Lottogesellschaft verbundene Parteiinteressen zu schützen. Eine solche Handlungsweise erinnert an Zustände von sog. "Bananenrepubliken", mit denen sich die politische Führung von Hessen sicher nicht gleichsetzen lassen will. Daher fordere ich die Landesregierung auf, diese Änderung des Lotteriegesetzes zurückzuziehen.
Sollte die Landesregierung den Vertragsentwurf nicht umgehend zurückziehen, wird die Stiftung für Umwelt und Entwicklung schon in Kürze die Vorgehensweise des hessischen Landesgesetzgebers der EU-Kommission vorlegen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land Hessen bzw. die Bundesrepublik Deutschland anregen. Darüber hinaus werden die Gesetzesänderungen nach nationalem Recht keinen Bestand vor dem geltenden Verfassungsrecht haben. Der Gesetzesentwurf verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und ist aus diesem Grunde offensichtlich verfassungswidrig. Weiß: "Sieben Gerichte in Folge haben den Landesregierungen rechtswidriges Verhalten bescheinigt. Ich bin sicher, dass auch dieser letzte Versuch einer Landesregierung, durch eine Gesetzesänderung die neue Lotterie für Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit zu verhindern, keinen Erfolg haben wird."
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- Deutsche Postcode Lotterie -
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