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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

ots.Audio: SEPA-Lastschrift - das einzige noch nicht umgesetzte SEPA-Instrument
Interview mit Peter Blasche, Direktor Zahlungsverkehr und Kartensysteme beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands,VÖB

Ein Audio

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Berlin (ots)

Anmoderation:
Seit dem 28. Januar 2008 können Verbraucher nun schon europaweit 
Überweisungen ausführen und bequem bargeldlos mit der Girocard 
bezahlen. Das einzige Instrument, das innerhalb der so genannten 
Single Euro Payments Area (SEPA) noch nicht funktioniert, ist die 
SEPA-Lastschrift. Sie soll am 1. November 2009 kommen. Warum sich der
Start aber wahrscheinlich verzögert und welche Vorteile die 
SEPA-Lastschrift vor allem auch für den Verbraucher hat, verrät Peter
Blasche, Direktor Zahlungsverkehr beim Bundesverband Öffentlicher 
Banken Deutschlands, VÖB.
Fragen an Herrn Blasche:
1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher?
2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren?
3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei 
der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und 
Bankleitzahl eingetragen werden?
4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur in 
Deutschland sondern auch europaweit erteilen?
5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde schon 
erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften 
umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als 
SEPA-Lastschrift ausfüllen?
Interview:
1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher?
O-Ton-Antwort 1 (11 Sek.): "Für den Verbraucher ergeben sich 
erweiterte Möglichkeiten. Verfahren, die heute nur im Land, also nur 
zwischen Banken in Deutschland möglich sind, sind dann auch 
grenzüberschreitend möglich."
2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren?
O-Ton-Antwort 2 (43 Sek.): "Grundsätzlich funktioniert die 
SEPA-Lastschrift so, wie heute die bekannte Lastschrift in 
Deutschland. Rechtlich ist das in der SEPA-Lastschrift umgesetzt 
durch ein so genanntes Mandat. Das wird vom Zahler unterschrieben - 
so wie er heute eine Einzugsermächtigung unterschreibt, und damit 
erteilt er dem Unternehmen die Erlaubnis, den Betrag abzubuchen. Und 
gleichzeitig - das ist neu - erteilt er auch gegenüber seiner Bank 
die Erlaubnis, die bevorstehende Abbuchung dann auch tatsächlich auf 
seinem Konto zu belasten. Den Rest erledigen dann die Banken in 
gewohnter Art und Weise, und das unabhängig davon, ob der 
Verbraucher, ob das Unternehmen, ob die beteiligten Banken in 
Deutschland oder in verschiedenen Ländern angesiedelt sind."
3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei
der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und 
Bankleitzahl eingetragen werden?
O-Ton-Antwort 3 (26 Sek.): "Der Kunde muss in diesem Fall das 
internationale Pendant für Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. 
Das sind IBAN und BIC. Die entnimmt er dann zum Beispiel der Rechnung
oder dem Vordruck des Unternehmens. Außerdem ist das Mandat noch 
durch eine Referenznummer gekennzeichnet, und bei Belastung erkennt 
er durch diese Referenznummer, dass es sich genau auf diese 
Unterschrift bezieht, die er geleistet hat."
4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur 
in Deutschland sondern auch europaweit erteilen?
O-Ton-Antwort 4 (26 Sek.): "Das ist natürlich zunächst der Vorteil, 
dass diese Lastschrift nicht nur in Deutschland funktioniert, sondern
überall in SEPA, in Europa, und das nach einheitlichen Vorgaben. Der 
Kunde kann dann zum Beispiel die Stromrechnung des Ferienhauses in 
Dänemark problemlos mit der SEPA-Lastschrift bezahlen, und damit auch
zum Beispiel Strafzettel für zu schnelles Fahren auf der Autobahn in 
Österreich begleichen."
5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde 
schon erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften 
umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als 
SEPA-Lastschrift ausfüllen?
O-Ton-Antwort 5 (44 Sek.): "Aufgrund der rechtlichen Unterschiede 
kann man Einzugsermächtigungen nicht einfach umdeuten in das Mandat 
für die SEPA-Lastschrift. Hier ist also tatsächlich eine Neuerteilung
des SEPA-Mandates erforderlich, auch für bestehende 
Vertragsbeziehungen zum Beispiel mit Ihrer Versicherung. Das ist 
natürlich wirtschaftlich nicht umsetzbar. Das ist viel zu 
kostenträchtig, deshalb präferieren wir eine durch den Gesetzgeber 
gestützte Lösung, die dann rechtssicher eine Umdeutung der schon 
vorliegenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate ermöglicht. 
Andernfalls würde sich eben die SEPA-Lastschrift nur im 
Neukundengeschäft nach und nach etablieren, und das kann dann 
natürlich mehr als ein Jahrzehnt tatsächlich dauern."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

RA Dr. Stephan Rabe
Pressesprecher

Telefon: (0 30) 81 92 - 1 60
Mobil: (01 70) 24 76 702
E-Mail: stephan.rabe@voeb.de

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