Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
ots.Audio: Neue Gesetze für den Zahlungsverkehr ab 30. Oktober 2009 - Interview mit Roger Dippel, VÖB-Rechtsexperte für Zahlungsverkehr
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Berlin (ots)
Anmoderation: Am 30. Oktober treten neue Gesetze für den Zahlungsverkehr in Kraft. Dadurch ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Banken. Für Bankkunden gelten künftig zum Beispiel andere Einspruchsfristen und Haftungsregelungen. Über die wichtigsten Änderungen hat Katrin Müller mit Roger Dippel gesprochen. Er ist Rechtsexperte für Zahlungsverkehr beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB.
Fragen an Roger Dippel: 1. Was sind die wichtigsten Änderungen für die Bankkunden? 2. Im Bereich Lastschriften - was müssen Bankkunden da beachten? 3. Und bei Kartenzahlungen - welche Änderungen sind da geplant? 4. Wann treten die Änderungen in Kraft, und werden die Kunden darüber von ihrer Bank informiert? 5. Gelten die neuen Regelungen für alle Banken und Bankkunden - auch außerhalb Deutschlands? 6. Wo können sich Bankkunden noch weiter informieren?
Interview: 1. Was sind die wichtigsten Änderungen für die Bankkunden? O-Ton 1 (20 Sek.): "Aufgrund des neuen Zahlungsverkehrsrechts ändern sich alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zahlungsverkehr. Das betrifft zum Beispiel Überweisungen, aber auch Lastschriften, Kartenzahlungen und das Online-Banking."
2. Im Bereich Lastschriften - was müssen Bankkunden da beachten? O-Ton 2 (29 Sek.): "Für den Bereich Lastschriften bedeutet dies, die bereits bisher bestehende Praxis ändert sich in diesem Bereich nicht. Das bedeutet, dass im Bereich des Einzugsermächtigungsverfahrens der Kunde die Möglichkeit hat, sechs Wochen nach Rechnungsabschluss einer Belastungsbuchung zu widersprechen. Eine wichtige Änderung ist, dass der Kunde maximal 13 Monate Zeit hat, gegen eine Belastungsbuchung im Lastschriftverfahren vorzugehen."
3. Und bei Kartenzahlungen - welche Änderungen sind da geplant? O-Ton 3 (39 Sek.): "Während bisher die Haftung des Kunden bei missbräuchlichen Verfügungen jeweils individuell mit der Bank und dem Kunden vereinbart wurde, ist es nunmehr so, dass der Kunde bei nicht autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro haftet, sofern er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Bei der Sperre von Karten muss der Kunde unverzüglich unterrichtet werden. Und für den Fall, dass die Gründe für die Sperrung nicht mehr vorhanden sind, muss die Bank die Karte sofort entsperren. Nachdem er seine Karte gesperrt hat, haftet der Kunde, wie bisher auch, nicht mehr."
4. Wann treten die Änderungen in Kraft, und werden die Kunden darüber von ihrer Bank informiert? O-Ton 4 (26 Sek.): "Das Gesetz tritt zum 30. Oktober 2009 in Kraft. Die Kunden der Banken sind bereits informiert worden - durch Schreiben - oder sie werden in den nächsten Tagen Schreiben erhalten. Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Banken gegebenenfalls durch Ausdruck beim Kontoauszugsdrucker den Kunden über diese Dinge informieren. Wenn Sie heute zum Geldautomaten gehen, gibt es eine Reihe von Banken, die bereits auf die neuen Bedingungen hinweisen."
5. Gelten die neuen Regelungen für alle Banken und Bankkunden - auch außerhalb Deutschlands? O-Ton 5 (23 Sek.): "Also, die rechtlichen Vorgaben durch die Richtlinie gelten für alle Banken in Europa, das heißt, auch in Österreich, in Großbritannien, in Frankreich gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben. Man wird also letztendlich bei keiner Bank in Europa wesentliche Abweichungen finden. Das ist ja auch das Ziel des Europäischen Rechtsrahmens, dass man sicherstellt, dass in Europa die gleichen Voraussetzungen gelten, um europäische Verfahren zu fördern."
6. Wo können sich Bankkunden noch weiter informieren? O-Ton 6 (10 Sek.): "Sie können sich natürlich jeweils bei ihrem Institut informieren. Weitere Informationen finden sie auch auf der Website des VÖB, unter www.voeb.de."
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