Bundesregierung ignoriert Bundesverfassungsgerichtsentscheidung -- GdP warnt: Polizeibeamten greift man nicht ins Portemonnaie - Beamte sind nicht Kreditgeber des Finanzministers
Berlin. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag verhandeln als Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts immer noch einen möglichen Bundeshaushalt 2024 und präsentieren eine Streichliste.
Aktuell plant der Bund, 150 Millionen Euro, die für die Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung der Bundesbeamtinnen und Beamten vorgesehen waren, zu streichen und im Zuge der Haushaltsaufstellung einzusparen. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) muss die Bundesregierung jedoch nicht nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse, sondern auch andere Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen respektieren und umsetzen, so auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus dem Mai 2020.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 festgestellt, dass die Bezahlung insbesondere der niederen Besoldungsgruppen als auch der Beamten mit Kindern zu gering ist, weil der gebotene Abstand zur Grundsicherung (Bürgergeld) nicht mehr gewahrt sei. Die höchstrichterliche Entscheidung fordert die Bundesregierung und Landesregierungen auf, Polizeibeamte verfassungsgemäß zu alimentieren. Der Bund und die Länder müssen daraufhin ihre Bezahlung der Beamtinnen und Beamten anpassen. Alle Bundesländer haben diese Aufforderung bereits umgesetzt, nur der Bund bisher nicht. Ein Gesetzentwurf aus 2021 war von der Bundesregierung zurückgezogen worden. Anfang 2023 hatte die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf präsentiert, der in Anlehnung an das Wohngeld unter anderem Zuschüsse bei hohen Wohnkosten in Hochpreisregionen vorsah.
Dieser Gesetzentwurf dürfte nun Makulatur sein. Die Bundesbeamtinnen und -beamten warten indes schon seit über dreieinhalb Jahren auf Nachzahlungsansprüche. In den Verwaltungen liegen zehntausende Anträge von Beamtinnen und Beamte auf verfassungskonforme Besoldung.
Man kann nicht die Haushaltsvorgaben des Verfassungsgerichts erfüllen, indem man die Vorgaben des Verfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung ignoriert. Dass der Bundesfinanzminister durch Beibehaltung eines rechtswidrigen Bezahlungszustands gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten des Bundes versucht, sein Haushaltsproblem zu lösen, darf nicht sein und ist für Polizeibeamte bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zollbeamte in der angespannten Sicherheitslage inakzeptabel. Zumal das Bundesinnenministerium bereits Vorschläge zur verfassungskonformen Bezahlung auf den Weg gebracht hatte“, so der Beamtenexperte der GdP, Sven Hüber. "Finanzminister Lindner kann den Bundeshaushalt nicht mit Krediten der Bundesbeamten aus vorenthaltenem Einkommen sanieren."
Mit Blick auf die Haushaltsaufstellung im Bund und den Ländern mahnt die Gewerkschaft der Polizei, nicht Geld, das Beamten durch Gerichtsentscheidungen zusteht, für andere politische Prestigevorhaben auszugeben.
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