Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Verpackungssteuern sind Gift für die Betriebe
In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die kommunale Verpackungssteuer in Tübingen verfassungsgemäß ist. Aus Sicht des Bäckerhandwerks ein fatales Signal.
Dazu ein Statement unseres Präsidenten Roland Ermer:
„Folgen nun andere Kommunen dem Beispiel Tübingens, droht ein Flickenteppich in Deutschland, ein Chaos unterschiedlicher Steuerregelungen. Handwerksbäcker oder Gastronomen, die ein regionales Netz mit Verkaufsstellen in mehreren Kommunen betreiben, müssen dann im Zweifel unterschiedliche Regeln umsetzen. Das bedeutet unnötig viel Aufwand und Bürokratie. Das ist in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Gift für unsere Betriebe. Wir müssen in Deutschland Bürokratie abbauen und die Bedingungen für die Unternehmen verbessern, statt ihnen weitere Steine in den Weg zu legen.
Verpackungssteuern gehören vollständig abgeschafft. Zudem haben die aktuellen Ansätze zur Förderung von Mehrwegalternativen gezeigt, dass sie nicht die gewünschten Effekte zeigen und letztlich nur Bürokratie für die Betriebe schaffen. Es ist daher notwendig, die bestehenden Regelungen zu Mehrweglösungen auf ihre Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Um Nachhaltigkeit und Abfall zu vermeiden, gibt es viele erfolgsversprechende Ansätze, neue Steuern ist nicht die Lösung."
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