Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Zentralverband befürchtet ungerechtfertigte Zusatzbelastung der Kunden des Bäckerhandwerks
Berlin (ots)
Nach den von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkten für eine Novellierung der Verpackungsverordnung steht zu befürchten, dass die Betriebe des Bäcker- und Konditorenhandwerks wie des Lebensmittelhandwerks insgesamt künftig gezwungen werden sollen, Lizenzgebühren an Entsorgungsunternehmen zu entrichten, obwohl sie deren Leistungen überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Vielmehr trägt kein Verbraucher derartige Tüten und Einschlagpapiere in die entsprechenden Fachgeschäfte zurück, sondern fügt sie vernünftigerweise in aller Regel seinem Restmüll zu.
Dafür gibt es gute Gründe. Präsident Peter Becker: "Selbstverständlich entsprechen unsere Verpackungsmaterialien allen hygienischen Ansprüchen. Wenn sie aber einige Zeit beim Verbraucher liegen bleiben, verändern sich die daran haftenden Lebensmittelreste. Es ist nicht nur eine durch europäisches Recht vorgegebene Rechtspflicht, sondern eigentlich selbstverständlich, dass derartige Papiere in den Ladengeschäften unseres Bäcker- und Konditorenhandwerks keinesfalls zurückgegeben und gesammelt werden dürfen.
Deshalb ist eine Befreiung der Rücknahmeverpflichtung geradezu zwingend; sie darf keinesfalls mit einem finanziellen Leistungszwang an irgendein Entsorgungsunternehmen verbunden werden, dass im Rahmen der Gebühren für die Hausmüllerstattung längst bezahlt worden ist. Die Probleme der Entsorgungswirtschaft dürfen nicht dazu führen, dass die Verbraucher - unsere Kunden - für eine Leistung zweimal bezahlen müssen."
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: "Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks schlägt stattdessen vor, eine Initiative des Freistaates Bayern aus dem Jahr 1997 aufzugreifen, wonach "Serviceverpackungen, die in Ladengeschäften des Lebensmittelhandwerks anfallen, dort nicht zurückgenommen werden müssen." Seinerzeit ist dieser Antrag mit der Tatsache begründet worden, dass eine ökologisch verträgliche Entsorgung im Bereich der allgemeinen Abfallentsorgung ohne Schwierigkeiten erfolgen kann. Daran hat sich bis heute nichts geändert."
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