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Deutscher Ethikrat

Gemeinsame Erklärung der Nationalen Ethikräte Deutschlands und Frankreichs zum Thema Biobanken

Berlin (ots)

Für die Einrichtung von Biobanken müssen auf
nationaler und internationaler Ebene gesetzliche Grundlagen
geschaffen werden. Diese Auffassung vertreten der Nationale Ethikrat
der Bundesrepublik Deutschland (NER) und das Comité consultatif
national d'éthique Frankreichs (CCNE) in einer heute veröffentlichten
gemeinsamen Erklärung.
Gegenstand dieser Erklärung und der ihr zugrunde liegenden 
Stellungnahmen beider Gremien sind Biobanken für die biomedizinische 
Forschung, d. h. privat oder öffentlich unterhaltene Einrichtungen 
zur langfristigen Speicherung von Substanzen des menschlichen 
Körpers (Zellen, Gewebe, Blut, DNA) und zur Speicherung 
personenbezogener Daten der Spender (genetische sowie gesundheits- 
und lebensstilbezogene Informationen).
In der gemeinsamen Erklärung werden die mit Biobanken verbundenen 
Probleme und Fragen skizziert.
Das Sammeln und Vergleichen von Körpersubstanzen und den daraus 
gewonnenen Daten in sehr großem Maßstab erlauben es, Zusammenhänge 
herzustellen, die auf lange Sicht zu wertvollen diagnostischen und 
therapeutischen Kenntnissen führen können, bergen auf der anderen 
Seite jedoch die Gefahr, dass die Daten und Körpersubstanzen zu 
einem anderen Zweck als dem genutzt werden, in den der Spender 
eingewilligt hat, und an Dritte weitergegeben werden können.
Von wesentlicher Bedeutung bei der Regulierung von Biobanken sind:
  • die Gewährleistung einer lückenlosen Kette der Verantwortung innerhalb der Bereiche Gewinnung, Speicherung, Handhabung und Nutzung von Körpersubstanzen und personenbezogenen Daten
  • eine klare Definition der freien und aufgeklärten Einwilligung des Spenders sowie
  • Fragen der Solidarität, des Altruismus und der Gerechtigkeit.
Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass in beiden Ländern neue 
Rahmenbedingungen erarbeitet werden müssen, um die Entwicklung und 
Nutzung der Forschung mit dem Schutz des Individuums in Einklang zu 
bringen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur für Deutschland und 
Frankreich. Sie muss auch auf internationaler Ebene gelöst werden.
Parallel zur gemeinsamen Erklärung von NER und CCNE legt der 
französische Ethikrat seine Stellungnahme zum Thema Biobanken vor. 
Die Stellungnahme des NER wird zum Jahresende veröffentlicht.

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Nationaler Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel.: +49 +30 203 70-246
Fax: +49 +30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

Original-Content von: Deutscher Ethikrat, übermittelt durch news aktuell

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