Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zu Biobanken für die Forschung
Berlin (ots)
Der Nationale Ethikrat legt am heutigen Mittwoch seine Stellungnahme zum Thema Biobanken für die Forschung vor.
Der Nationale Ethikrat hat die wissenschaftliche Bedeutung von Biobanken anhand konkreter Beispiele untersucht, ethische Bewertungsprinzipien und rechtliche Rahmenbedingungen herausgearbeitet und Folgerungen für den Umgang mit Biobanken formuliert. 30 Regelungsvorschläge sind der Stellungnahme vorangestellt.
Als "Biobanken" werden in dieser Stellungnahme Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen verstanden, die mit personenbezogenen Daten und Informationen ihrer Spender verknüpft sind bzw. verknüpft werden können. Die vorgelegte Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Biobanken, die der medizinischen Forschung dienen.
Biobanken sind eine wichtige Ressource zur Aufklärung der Ursachen und Mechanismen von zahlreichen Krankheiten und insofern Hoffnungsträger für die medizinische und pharmazeutische Forschung. Sie lösen jedoch auch Ängste und Misstrauen aus. Im Vordergrund steht die Sorge um den Schutz der Spender. Befürchtet wird, dass Proben und Daten unkontrolliert verwendet und potenzielle Spender unter Druck gesetzt werden, unvertretbare Risiken einzugehen oder persönliche Informationen unbedacht preiszugeben.
Der Nationale Ethikrat bejaht deshalb die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Information der Betroffenen und stellt ihre Einwilligung in den Mittelpunkt. Der Ethikrat verkennt allerdings nicht, dass das wissenschaftliche Potenzial von Proben und Daten im Rahmen von Biobanken häufig nur ausgeschöpft werden kann, wenn deren Verwendung nicht auf einzelne, im Vorhinein festzulegende Forschungsvorhaben begrenzt bleibt. Die Einwilligung der Spender in die Nutzung ihrer Proben und Daten zum Zweck der medizinischen Forschung soll daher auch allgemein und für unbestimmte Dauer erteilt werden können. Allerdings müssen die mit dieser Erleichterung zugunsten der Forschung einhergehenden Risiken für die Betroffenen im Gegenzug durch ein gesetzlich zu verankerndes Forschungsgeheimnis aufgefangen werden.
Nach den beiden Stellungnahmen "Zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen" und "Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft" ist dies die dritte Stellungnahme, die der Ethikrat seit seiner Konstituierung im Juni 2001 erarbeitet hat.
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