Wenn der Schein trügt
91 Prozent haben Bedenken beim Gebrauchtwagenkauf
Berlin (ots)
Nach einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers Direct Line haben 91 Prozent der Befragten ernsthafte Zweifel daran, beim Kauf eines gebrauchten Autos ehrlich beraten zu werden. Diese Bedenken sind nicht ganz unbegründet, da immerhin jeder siebte schon einmal nachweislich beim Gebrauchtwagenkauf betrogen wurde bzw. fast einem Betrugsversuch aufgesessen wäre. Es ist also wichtig, mögliche Täuschungsmanöver und Mängel am Wagen frühzeitig zu erkennen, um eine faire Verhandlungsbasis zu haben.
Mängel sind auch für Laien erkennbar
Aber kann sich jemand, der kein Autoexperte ist, wirklich vor Betrug beim Gebrauchtwagenkauf schützen? Mit welchen Tricks arbeiten die Verkäufer? Was kann der Käufer selbst erkennen, was nicht? (Siehe Schaukasten) Wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte sich auf jeden Fall schon einmal einen fachkundigen Beistand aus Familie oder Bekanntenkreis mitnehmen. Je erfahrener desto besser. ?Natürlich gibt es für jedermann erkennbare Mängel am Wagen oder auch bei den Verträgen, wenn man die Tricks nur kennt?, erläutert Betina Welter, Leiterin Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG.
TÜV-Check als letzte Sicherheit
Böse Überraschungen können vermieden werden, wenn man zum Beispiel teures Zubehör vertraglich festhält. Wenn dies nicht geschieht, sind die Teile bei der Abholung des Wagens oft abmontiert, die während der Besichtigung noch eingebaut waren. Der Käufer hat kein Recht auf das Zubehör, wenn es nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Des weiteren werden abgefahrene Reifen gerne mit schwarzer Farbe nachgedunkelt, damit sie wie neu aussehen. Diesem Trug kann man auf die Schliche kommen, wenn man die Radkappen abnimmt und auf Farbspritzer untersucht. ?Wer allerdings wirklich sicher gehen will, dass der Wagen technisch in einwandfreiem Zustand ist, wird nicht umhin kommen, beim TÜV oder einer Werkstatt des eigenen Vertrauens von einem unabhängigen Sachverständigen einen Check durchführen zu lassen?, so Betina Welter weiter. Es kommen dann lediglich zusätzliche Kosten von ca. 35 Euro auf einen zu.
Gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung
Wenn nach dem Kauf des Gebrauchten Mängel entdeckt werden, dann sollten diese sofort schriftlich beim Verkäufer, ob Händler oder Privatperson, gemeldet werden. Laut Sachmängelhaftungsgesetz vom 1. Januar 2002 haftet ein Händler zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen mindestens ein Jahr, für Mängel, die bereits beim Autokauf vorlagen. Ist der Verkäufer eine Privatperson, unterliegt er der Sachmängelhaftung nicht. Bei auftretenden Mängeln muss dann der Käufer einen möglichen Täuschungsversuch nachweisen. Gelingt ihm das, muss der Verkäufer den Schaden auf seine Kosten beheben oder das Auto zurücknehmen und die Kaufsumme zurückzahlen.
Achtung Kfz-Versicherung
Noch bevor es auf die Probefahrt geht, sollte die Frage nach dem Versicherungsschutz geklärt sein. Wer zahlt einen selbst verschuldeten Unfall des Käufers während der Probefahrt? Händler müssen eine Versicherung für ihre Gebrauchten abgeschlossen haben. Wird das Auto von einer Privatperson gekauft, haftet dessen Versicherung. Für den Verkäufer ist es jedoch ratsam, sich vorher darüber schriftlich zu einigen, wer bei einem Unfall zahlt. Der Käufer könnte zum Beispiel die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung übernehmen. ?Außerdem ist es von Vorteil, sich vor dem Kauf über die Versicherungskosten der verschiedenen Wagentypen und Modelle in der Kfz-Versicherung zu informieren?, rät Betina Welter von Direct Line.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten.
Schaukasten: Tipps und Tricks beim Autokauf
1. Zustand des Wagens (für jeden erkennbar)
- Lackierungen (Rost überlackiert? Farbunterschiede, Farbspritzer nur bei Trockenheit oder Sonne begutachten.) - Reifen, Felgen, Räder (Profiltiefe mindestens vier Millimeter. Sind die Reifen geschwärzt?) - Lenkung (Im Stand lenken können, Spiel im Lenkrad beachten) - Scheiben, Scheinwerfer, Scheibenwischer (Kein Steinschlag oder Kratzer auf der Windschutzscheibe. Ist das Scheibenwischergummi porös?) - Unfallschäden (Verzogene Türen, Motorhaube, Kotflügel) - Batterie (Mehrmals hintereinander Kaltstart mit eingeschaltetem Licht und Radio. Das muss die Batterie aushalten!) - Nässe (Unter Fußmatten, im Kofferraum hinter Seitenverkleidung) - Fahrersitz (Schonbezüge entfernen) - Stoßdämpfer (Wagen darf nur einmal nachwippen, wenn runtergedrückt) - Reserverad, Wagenheber und Radschraubenschlüssel gehören zum Auto!
2. Probefahrt - Trockenes Wetter (Geräusche besser hörbar) - Sofort nach Anlassen auf Kühlwasser-Temperatur Anzeige achten. Schnellt diese sofort hoch, wurde der Wagen vorher warm gefahren, um Mängel zu verbergen. - Falls eine Unterschrift für die Probefahrt verlangt wird, auf keinen Fall unterschreiben! Vielleicht ist das schon Ihr Vertrag?
3. Der Vertrag - Fahrgestellnummer kontrollieren (Nach Probefahrt mit dem gewünschten Wagen wird sonst eine andere Fahrgestellnummer in den Vertrag eingesetzt. Holt man den Wagen später ab, bekommt man plötzlich ein schlechteres Modell.) - Teures Zubehör in den Vertrag aufnehmen lassen, wird sonst gerne nachträglich ausgebaut. - Vertragspartner sollte beim Händler die Firma sein, sonst keine Sachmängelhaftung. (Wenn der Händler eine Privatperson als Mittelsmann einsetzt, sofort hellhörig werden und nicht kaufen.)
Pressekontakt:
Betina Welter
Direct Line Versicherung AG
0 33 28 / 44 93 53
betina.welter@directline.de
Original-Content von: Verti Versicherung AG, übermittelt durch news aktuell