Unfall als Urlaubskiller
Vermeiden Sie Ärger und Kosten auf der Ferienreise
Berlin (ots)
Urlaubszeit heißt Reisezeit. Nach einer Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. wurden im letzten Jahr fast die Hälfte aller Urlaubsreisen im In- und Ausland mit dem Auto getätigt. Doch häufig endet die Ferienreise mit dem eigenen Wagen an der Stoßstange des Vordermannes. Damit ein Blechschaden nicht zum Urlaubskiller wird, sollte der Schaden so schnell wie möglich behoben werden. "Ein verlässlicher Partner bei einem Unfall ist in jedem Falle die Kfz-Versicherung", sagt Betina Welter, Leiterin Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG. "Viele Probleme können mit nur einem Telefonanruf gelöst und eine zügige Schadenregulierung eingeleitet werden." Bei nicht eindeutigen Situationen sollte allerdings die Polizei zu Rate gezogen werden.
Die wichtigsten Schritte nach dem Crash im Inland Damit der Schrecken auf der Urlaubsfahrt ohne gravierende Folgen bleibt, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen. Zuerst sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet, die Unfallstelle gesichert und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei Verletzten ist das Leisten von erster Hilfe oder die Benachrichtigung eines Krankenwagens Pflicht. Bei Fahrerflucht oder schwerem Sachschaden muss die Polizei informiert werden. Ein kurzes Unfallprotokoll, Fotos und eine Unfallskizze sind für eine spätere Rekonstruktion des Hergangs sinnvoll. Etwaige Zeugen sollten ebenfalls gebeten werden, zu notieren was sie gesehen haben. Deren Namen und Adressen sind für eine weitere Abwicklung des Vorgangs hilfreich.
Eine Checkliste (siehe unten) hilft im Notfall, einen kühlen Kopf zu bewahren. Mit einem Klebestreifen hinter der Sonnenschutzblende angebracht, gibt sie Anleitung für die richtigen Schritte. Die wichtigsten Angaben zur Versicherung sollten ebenfalls im Auto mitgeführt werden. Sind keine Unterlagen parat, hilft in Deutschland der Zentralruf der Autoversicherer (0800/6683663 oder 0800 NOTFON D). Über die Notrufsäulen an den Autobahnen kann jederzeit ein schneller Kontakt, beispielsweise zur Kfz-Versicherung des Unfallgegners, hergestellt werden.
Nach einem Unfall gelten enge Fristen: Innerhalb einer Woche muss der Schaden bei der eigenen Versicherung angezeigt werden. Wer das versäumt, kann im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz riskieren. Bei klarer Schuldfrage übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Kosten, die dem Unfallgegner entstehen, wie die Reparatur des Wagens, einen Mietwagen, die Entschädigung für den Nutzungsausfall oder eine notwendige Übernachtung. "Bei größeren Schäden sollte man die Versicherung des Unfallgegners auffordern, den Schaden begutachten zu lassen", rät Betina Welter. "Diese schaltet dann einen Sachverständigen ein." Bei Schäden in geringer Höhe (bis ca. 750 Euro) lohnt es sich oftmals, die Reparaturen aus eigener Tasche zu zahlen. Die Folge sind sonst eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse und steigende Versicherungsbeiträge.
Was tun bei einem Unfall im Ausland?
Das oberste Gebot bei einem Verkehrsunfall im Ausland ist ebenfalls die Sicherung der Unfallstelle. Zum eigenen Schutz sollte danach sofort die Polizei benachrichtigt werden. In einigen osteuropäischen Ländern wie Bulgarien, Polen, Kroatien oder Tschechien ist dies ohnehin Pflicht, weil ein Unfallschaden ohne polizeiliches Protokoll von den dortigen Kfz-Versicherungen nicht anerkannt wird. In der Regel wird der Handy-Notruf 112 europaweit direkt zur lokalen Notrufzentrale durchgestellt. Bei der Aufnahme der Unfalldaten sollte der Geschädigte im Ausland besonders genau sein. Hierbei hilft der europäische Unfallbericht, den jeder Autofahrer über seine Versicherung beziehen kann und im Ausland im Wagen mit sich führen sollte. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte ist heute bei einer Fahrt in die EU-Staaten zwar keine Pflicht mehr, aber im Schadenfall lohnenswert. Sie gilt als offizieller Nachweis für die Versicherung des Fahrzeugs und erspart im Ernstfall Ärger mit den Behörden.
Die Regulierung eines Unfalls im Ausland ist in der Europäischen Union deutlich vereinfacht worden. "Die Rufnummer des Zentralrufs der Autoversicherer sollte auch im Ausland stets griffbereit sein", rät Betina Welter. Bei einem Unfall in den EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz können mit nur einem Anruf (Telefon 0180-25026 oder Fax 040- 33965401) alle Angaben über das Versicherungsverhältnis des Unfallgegners erfragt werden. Außerdem erfährt der Geschädigte hier den Namen des Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland.
Checkliste
1. Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen 2. Bei Sachschaden, Verletzten, fehlender Einigung oder Fahrerflucht die Polizei oder Rettungswagen rufen (Notruf 110 / 112) 3. Kurzes Unfallprotokoll erstellen, Fotos oder Unfallskizze anfertigen 4. Name und Anschrift von Zeugen notieren 5. Kfz-Versicherung benachrichtigen 6. Niemals ein Schuldbekenntnis abgeben! 7. Unfall im Ausland oder Fahrzeug mit ausländischer Zulassung: Nach grüner Versicherungskarte fragen.
Eine Autoversicherung, die sich auskennt Clevere Produkte, optimaler Service und ein hervorragendes Preis-/ Leistungsverhältnis - mit diesem Anspruch bringt die Direct Line Versicherung AG seit März 2002 den deutschen Automarkt in Bewegung. Das rote Telefon auf Rädern steht für schnelle und verlässliche Hilfe. In allen Fragen zum Thema Kfz-Versicherung ist Direct Line ein zuverlässiger Partner für seine Kunden.
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