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Immobilienanzeigen: Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden
Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht

Immobilienanzeigen: Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden / Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht
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Berlin (ots)

Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.

Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen Online-Portalen. Die Verkäufer bzw. Vermieter sind nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der neuen EnEV folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:

   - die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder 
     Verbrauchsausweis)
   - der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder
     Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
   - der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der 
     Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)
   - das Baujahr des Gebäudes
   - die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis 
     mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis 
     vor, müssen die darin angegebenen Daten für den 
     Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der 
     Heizung veröffentlicht werden.

Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen. Mit Einführung der neuen EnEV gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.

Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 gibt es im Internet unter www.zukunft-haus.info. Unter www.energie-effizienz-experten.de steht eine Online-Datenbank zur Verfügung, mit der Verbraucher qualifizierte Fachleute finden können, die Energieausweise ausstellen.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Michael Draeke, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-709, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
draeke@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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