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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD fordert: Soziale Härten der Gesundheitsreform abfedern

Berlin (ots)

Berlin, 11. Mai 2004
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt zur Protestkundgebung „Gegen
soziale Demontage – für soziale Gerechtigkeit“ am 15. Mai: Wir werden
am 15. Mai vor dem Brandenburger Tor gegen die unsozialen Reformen
der Bundesregierung demonstrieren. Zu der Protestkundgebung erwarten
wir rund 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten
Bundesgebiet. An der Kundgebung beteiligt sich auch die
Volkssolidarität. Die Belastungen durch die Gesundheitsreform und die
jüngsten Rentenreformen sind für viele Rentner unerträglich hoch. Wir
protestieren dagegen, dass Betriebsrentnern mit dem vollen
Krankenversicherungsbeitrag ein Sonderopfer abverlangt wird. Wir
werden diese Regelung durch Musterklagen zu Fall bringen. Es sind
bereits acht Musterklagen des SoVD vor den Sozialgerichten anhängig.
Wir wehren uns gegen eine Gesundheitsreform, die die gesetzliche
Krankenversicherung in ihrer Substanz angreift: Der Zugang zu
notwendigen medizinischen Leistungen ist nicht mehr für alle
Versicherten gewährleistet. Es geht nicht nur um die Praxisgebühr und
die höheren Zuzahlungen für Arzneimittel. Die größte finanzielle
Belastung entsteht durch die nicht verschreibungspflichtigen
Medikamente, die die Krankenkassen nicht mehr übernehmen. In der
Regel müssen chronisch Kranke 30 bis 50 Euro monatlich allein für
verschreibungsfreie Medikamente aufbringen. In manchen Fällen sind es
sogar 70 Euro und mehr. Diese Kosten müssen auch dann selbst getragen
werden, wenn die Belastungsgrenze von ein bzw. zwei Prozent des
Bruttoeinkommens erreicht wird und eine Befreiung von Zuzahlungen
erfolgt. Besonders hart trifft es Menschen, die in Pflege- oder
Behinderteneinrichtungen leben und Leistungen vom Sozialamt erhalten.
Sie müssen von ihrem Taschengeld, das monatlich 80-90 Euro beträgt,
Praxisgebühr, Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente
bezahlen. Das ist unzumutbar. Wir fordern: Das Existenzminimum darf
nicht angetastet werden. Wir fordern daher als Sofortmaßnahme für
Personen mit geringem Einkommen (Grundsicherungsniveau) eine
Härtefallregelung, d. h. eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht und
die Gewährung folgender Leistungen: Vom Arzt verordnete,
verschreibungsfreie Arzneimittel, Zahnersatz sowie Brillen und
notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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