Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Zahlungslücke beim Arbeitslosengeld II ist rechtswidrig
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die Entscheidung von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, den Beziehern von Arbeitslosengeld II im Januar kein Geld auszuzahlen, ist ein Schlag ins Gesicht der Langzeitarbeitslosen. Wir halten diese Regelung für rechtswidrig.
Die Argumentation, die Arbeitslosen könnten mit der Dezember-Zahlung der Arbeitslosenhilfe den Monat Januar bestreiten, ist nicht schlüssig und auch rechtlich nicht haltbar. Das Geld steht den Menschen zu.
Wenn es bei der jetzigen Regelung bliebe und das Arbeitslosengeld II erstmals Anfang Februar gezahlt wird, würden Langzeitarbeitlose im nächsten Jahr nur elf Monatszahlungen erhalten. Die Miete beispielsweise wird aber für zwölf Monate fällig.
Das Problem entsteht durch die unterschiedlichen Auszahlungstermine für Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die im Gesetz nicht aufeinander abgestimmt wurden. Es ist absolut inakzeptabel, dass Langzeitarbeitslose für die handwerklichen Fehler des Wirtschaftsministers büßen sollen. Hier muss es zu einer Harmonisierung der Gesetze kommen, die nicht zu Lasten der Betroffenen erfolgen darf.
Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Zahlungslücke zu schließen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell