Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD lehnt Experimentierklausel für Sozialgerichtsgebühren ab
Berlin (ots)
SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz erklärt:
Der SoVD lehnt eine Experimentierklausel für die Einführung von Gebühren bei Sozialgerichtsverfahren ab. Eine zeitlich befristete Experimentierklausel ist das Einfallstor für Gebühren an Sozialgerichten. Der Vorschlag, den heute die Präsidenten der Landessozialgerichte bei ihrer Jahreskonferenz unterbreitet haben, ist auch kein geeignetes Mittel, um die Arbeitsbelastung der Gerichte zu verringern.
Die Sozialgerichte haben eine existentielle Bedeutung für Millionen von Bundesbürger. Die Urteile haben unmittelbare finanzielle Auswirkungen zum Beispiel für Sozialrentner, behinderte Menschen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
Bei den Klägern handelt es sich häufig um sozial Schwache. Die Einführung von Gebühren für Sozialgerichtsverfahren hätte zur Folge, dass sich gerade die Menschen, die am meisten auf die Rechtsprechung angewiesen sind, ein Verfahren nicht mehr leisten können. Die Einführung von Gebühren ist für Menschen mit geringem Einkommen eine unüberwindbare Hürde. Der SoVD setzt sich deshalb dafür ein, dass Verfahren an Sozialgerichten gebührenfrei bleiben.
Gerade die Urteile der Sozialgerichte zum Arbeitslosengeld II zeigen, dass die Sozialgerichtsbarkeit eine wichtige und notwendige Kontrollfunktion gegenüber dem Gesetzgeber und den Arbeitsagenturen ausübt.
Die wachsende Zahl von Gerichtsverfahren gerade im Bereich des Arbeitslosengeldes II sind in erster Linie auf handwerkliche Mängel der Gesetzgebung und fehlerhafte Bescheide der Arbeitsagenturen zurückzuführen. Wer die Arbeitsbelastung der Gerichte verringern will, muss hier ansetzen.
Darüberhinaus setzt sich der SoVD weiterhin für eine personell angemessen ausgestattete und eigenständige Sozialgerichtsbarkeit ein. Wir begrüßen, dass sich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Erhaltung eigenständiger Sozialgerichte ausgesprochen hat.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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