Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Applaus, Applaus - nicht nur im Karneval
Aktuelle Empfehlung des Gremiums "Arbeitskreis Umgangsformen International" (AUI)
Hamburg (ots)
Generell ist Applaus der hörbare Ausdruck von Lob für eine besondere Leistung. Er hat bei allen, die etwas darbieten und vorführen, einen hohen Stellenwert, was der altbekannte Satz ausdrückt, der sich selbstverständlich auch auf Künstlerinnen bezieht: "Applaus ist das Brot des Künstlers". Das Deutsche Theater in München hat diesen Ausspruch in einer Publikation einmal erweitert auf: "... beziehungsweise die Wurst auf dem Brot." Wenn Ihnen eine Darbietung gefallen hat, geizen Sie also, bitte, nicht - weder mit Brot noch mit Wurst.
Das ist auch bei Karnevalssitzungen unverändert. Gerade dort hat Applaus bei den Vorführungen und Büttenreden aus folgendem Grund eine besondere Bedeutung: Sie werden teilweise von Ehrenamtlichen dargeboten, die oft monatelang dafür trainiert und daraufhin gearbeitet haben. Eine einmalige Applaus-Sonderform im Karneval ist eine sogenannte Rakete, die stets dreifach gestartet wird. Dazu wird das Publikum bei Spitzenleistungen seitens der Sitzungsleitung aufgefordert. Sich als Gast daran zu beteiligen, sollte selbstverständlich sein. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen, wenn die Zuschauenden zum Mitklatschen aufgefordert werden, etwa bei einer Tanzveranstaltung. Dort gebührt neben eventuellen Vorführungen auch der Kapelle nach einem gespielten Stück ein Beifall von den Tanzenden.
Bravo-Rufe und Standing Ovations honorieren eine Darbietung über das übliche Maß eines Beifalls auf besondere Art. Das wird überall als lobende Äußerung des Publikums aufgefasst, ganz gleich, ob Karnevalssitzung, im Theater - Schauspiel, Ballett, Operette, Musical oder Oper -, bei Konzerten, seien es klassische oder Unterhaltungsmusik, nach einer Rede, die auch bei privaten Feiern mit Applaus bedacht werden sollte, bei Preisverleihungen und ähnlichen Veranstaltungen. Ob Pfiffe ebenso eingestuft werden, bleibt in allen genannten Sparten im Gegensatz zur Pop-Konzert-Szene zweifelhaft. Tabu sind sie bei Karnevalssitzungen. Dort wird ein Pfeifen ausschließlich als Abwertung, also negativ empfunden.
Gleiches gilt generell für Buh-Rufe, wobei es fraglich ist, ob solche notwendig sind, um Missfallen auszudrücken. Mit ausbleibendem Applaus kann dieses genauso bekundet werden, was weniger angreifend ist.
Pressekontakt:
Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen@t-online.de
Christian Götsch, Pressereferent Swinging World e.V.,
Der Unternehmerverband der Tanzschulen
49(0)40/500582-15, christian.goetsch@tanzen.de
Original-Content von: Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V., übermittelt durch news aktuell