BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Flächendeckende Arzneimittelversorgung absichern
Daseinsvorsorge und Wettbewerb sind kein Widerspruch
Berlin (ots)
Mit der Forderung nach einer komplett regulierten Daseinsvorsorge schwimmen viele Apotheken und deren Standesorganisationen gegen den Strom. Wohin man schaut, lösen sich die Grenzen der Branchen auf: Buchhändler betreiben Cafés und der Getränkehandel nimmt Lotto-Scheine an. Es ist der Wettbewerb, der Unternehmen erfinderisch und besser macht als den Durchschnitt. Wer im Wettbewerb steht, mag ihn manchmal verfluchen. Aber ohne ihn wäre die Welt ärmer und langweiliger. Kunden hätten das Nachsehen.
Strukturen im Gesundheitswesen ändern sich - Apotheker müssen mitziehen
Bisher erhalten die Apotheker feste Margen pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Doch ändern sich die Strukturen: Ärzte verlassen das Land und damit fällt der Umsatzgarant für die Apotheker weg. Wo niemand mehr Rezepte ausstellt, kommen auch keine Patienten, die sie einlösen wollen. Es wird deutlich: Derzeit ist die Lage der einzige Faktor für den Wettbewerb unter Apotheken: Darum gibt es rund um ein Ärztehaus oftmals mehrere Apotheken. Feste Margen und die sich entwickelnde Landflucht fördern nicht die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln. Eine fortgesetzte Ballung rund um die Verschreiber ist zu befürchten.
"Feste Margen für die verschreibungspflichtigen Medikamente sollten nach oben und unten begrenzt werden, sodass der Apotheker einen Spielraum bekommt und selbst entscheiden kann, was am besten zu seinem Standort passt", sagt BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg. Der wirtschaftliche Wettbewerb führt in der Regel zu einem besseren Angebot für den Verbraucher.
Wettbewerb unter Apotheken - gut für Patienten
Die Situation ist gerade sehr günstig, um mehr Wettbewerb unter Apotheken einzuführen und damit die Versorgung abzusichern. Derzeit bekommen alle Apotheken von den deutschen Krankenkassen die gleiche Vergütung für verschreibungspflichtige Arzneien. Auch Apotheken aus dem EU-Ausland bekommen das gleiche Geld - doch dürfen sie Rabatte geben. Die kleinere Marge gleichen sie durch Volumen aus. Patienten in Deutschland bekommen das gleiche Produkt über den EU-Versand günstiger - eine klare Diskriminierung auch der deutschen Versandapotheken, die keine Rabatte geben dürfen. "Wir schlagen für Deutschland eine Höchstpreisverordnung für mehr Wettbewerb und einen Strukturfonds für die Daseinsvorsorge vor", sagt Sonnenberg kurz und knapp.
Allen Beteiligten ist klar: Ein absolut freier Wettbewerb im Gesundheitswesen und bei der Arzneimittelversorgung ist nicht im Interesse der Patienten und darum auch kein Allheilmittel. Um Schieflagen zu vermeiden, wird über einen Strukturfonds Geld von den umsatzstarken zu den umsatzschwachen Apotheken geleitet, so der Vorschlag des BVDVA. "Wir können den Strukturfonds zu Anfang auf den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds aufsetzen", schlägt BVDVA-Geschäftsführer Sonnenberg vor.
Derzeit zahlt der Kostenträger 16 Cent pro Arzneipackung in den Fonds, sodass eine Apotheke für einen 10stündigen Volldienst ca. 280 Euro erhält. Der BVDVA schlägt vor, das alle Apotheken zusätzlich 16 Cent pro Packung aus der eigenen Marge in den Fonds einzahlen. Ein Voll-dienst kann dann mit ca. 560 Euro vergütet werden. Ein leitender Oberarzt im kommunalen Krankenhaus bekommt ca. 45EUR/Stunde. Da eine Apotheke auf dem Land mehr Volldienste leistet als die fünf Apotheken rund ums Ärztehaus oder eine Versandapotheke, werden die Landapotheken durch den Fonds überproportional gestützt. In Folge kann die Maßnahme zu einer regulären Strukturförderung ausgebaut werden, die demographische und medizinische Gegebenheiten berücksichtigt.
Faire Rahmenbedingungen und eine Perspektive für alle
Durch die Höchstpreisverordnung und den Strukturfonds können Apotheken in der Fläche besser bestehen und ein Solidarprinzip kommt zum Einsatz: Umsatzstärkere Apotheken unterstützen schwächere Apotheken. Außerdem profitieren die Patienten durch bedarfsgerechtere Angebote in der Apotheke ihres Vertrauens. Sie dürfen sich gleichzeitig sicher sein, dass sich ihr Apotheker ausschließlich auf ihre Gesundheit konzentriert.
Über den BVDVA Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interes-sen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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