BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Deutsche Versandapotheker engagieren sich für Verbraucherschutz
Gütesiegel für Versandapotheken schafft Sicherheit
Neues Signet bietet Verbrauchern Sicherheit beim Arzneimittel-Versandhandel
Berlin (ots)
Um den Verbrauchern eine Orientierungshilfe für die Arzneimittelbestellung bei Versandapotheken zu geben, hat der Bundesverband Deutscher Versandapotheker/Innen (BVDVA) jetzt ein Gütesiegel für zugelassene, deutsche Anbieter entwickelt. Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Thomas Kerckhoff: "Der Arzneiversandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist seit Anfang vergangenen Jahres in Deutschland legal möglich. Mehr als 1.000 Apotheker haben inzwischen eine Zulassung für den Arzneimittel-Versandhandel erhalten. Das Gütesiegel soll den Verbrauchern helfen, in Deutschland zugelassene, seriöse Anbieter von dubiosen Internethändlern zu unterscheiden. Denn tummeln sich vermehrt zwielichtige Anbieter im Netz, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Arzneimittelfälschungen in Umlauf bringen. Vor diesen Anbietern müssen sich die Verbraucher in Acht nehmen. Das Gütesiegel hilft, seriöse von zweifelhaften Anbietern zu unterscheiden." Bei der Zulassung des Arzneimittelversandhandels hat der Gesetzgeber den Verbraucherschutz groß geschrieben und eindeutige Qualitätsstandards für Versandapotheken definiert. Leider ist es dem Verbraucher bis heute nicht möglich, zugelassene, überwachte Versandapotheken von dubiosen Anbietern eindeutig zu unterscheiden. Der BVDVA hat sich als zuständiger Verband zur Aufgabe gemacht, hier eine Orientierungshilfe zu geben und Transparenz zu schaffen. Denn bei zugelassenen, deutschen Versandapotheken ist der Verbraucher auf der sicheren Seite. Deutsche Versandapotheken werden auf die Einhaltung der hohen Auflagen des deutschen Arzneimittelgesetzes hin überwacht. Kerckhoff: "Die lokalen Aufsichtsbehörden erteilen nur dann eine Zulassung, wenn die Apotheke nachweislich alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Denn der Gesetzgeber stellt hohe Ansprüche an Versandapotheken. Diese müssen zum Teil höhere Auflagen erfüllen als herkömmliche, traditionelle Apotheken".
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung begrüßte in einem Schreiben an den BVDVA-Vorsitzenden Kerckhoff ausdrücklich das Engagement des Verbandes für den Verbraucherschutz. Aufgrund der Gefahren, die von unseriösen Anbietern ausgehen, warnt auch das Ministerium in seinem Faltblatt "Arzneimittel und Internet" vor den Gefahren des ungeregelten Internethandels (www.bmgs.de).
Das Gütesiegel können auch Apotheken beantragen, die nicht Mitglied im BVDVA sind, sofern diese als Versandapotheken in Deutschland zugelassen sind. Alle Versandapotheken, die das Gütesiegel führen, können sich freiwillig auf der BVDVA Website auflisten lassen. Hier finden sich unter anderem Angaben zu dem verantwortlichen Apotheker, der zuständigen Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer. Interessierte Apotheker finden das Antragsformular auf der Website des BVDVA unter www.bvdva.de. Für das Antragsverfahren und die Zertifizierung ist die renommierte Anwaltskanzlei Dierks & Bohle, Berlin, zuständig. Weitere Hintergrundinformationen zum Gütesiegel, eine druckfähige Vorlage des Gütesiegels sowie Informationen zum Antragsverfahren befinden sich auf der Website des BVDVA: www.bvdva.de.
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