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BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken

Deutsche Versandapotheker engagieren sich für Verbraucherschutz
Gütesiegel für Versandapotheken schafft Sicherheit
Neues Signet bietet Verbrauchern Sicherheit beim Arzneimittel-Versandhandel

Berlin (ots)

Um den Verbrauchern eine Orientierungshilfe für die
Arzneimittelbestellung bei Versandapotheken zu geben, hat der
Bundesverband Deutscher Versandapotheker/Innen (BVDVA) jetzt ein
Gütesiegel für zugelassene, deutsche Anbieter entwickelt. Der
Vorsitzende des Verbandes, Dr. Thomas Kerckhoff: "Der
Arzneiversandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist
seit Anfang vergangenen Jahres in Deutschland legal möglich. Mehr als
1.000 Apotheker haben inzwischen eine Zulassung für den
Arzneimittel-Versandhandel erhalten. Das Gütesiegel soll den
Verbrauchern helfen, in Deutschland zugelassene, seriöse Anbieter von
dubiosen Internethändlern zu unterscheiden. Denn tummeln sich
vermehrt zwielichtige Anbieter im Netz, bei denen die Gefahr besteht,
dass sie Arzneimittelfälschungen in Umlauf bringen. Vor diesen
Anbietern müssen sich die Verbraucher in Acht nehmen. Das Gütesiegel
hilft, seriöse von zweifelhaften Anbietern zu unterscheiden." Bei der
Zulassung des Arzneimittelversandhandels hat der Gesetzgeber den
Verbraucherschutz groß geschrieben und eindeutige Qualitätsstandards
für Versandapotheken definiert. Leider ist es dem Verbraucher bis
heute nicht möglich, zugelassene, überwachte Versandapotheken von
dubiosen Anbietern eindeutig zu unterscheiden. Der BVDVA hat sich als
zuständiger Verband zur Aufgabe gemacht, hier eine Orientierungshilfe
zu geben und Transparenz zu schaffen. Denn bei zugelassenen,
deutschen Versandapotheken ist der Verbraucher auf der sicheren
Seite. Deutsche Versandapotheken werden auf die Einhaltung der hohen
Auflagen des deutschen Arzneimittelgesetzes hin überwacht. Kerckhoff:
"Die lokalen Aufsichtsbehörden erteilen nur dann eine Zulassung, wenn
die Apotheke nachweislich alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Denn
der Gesetzgeber stellt hohe Ansprüche an Versandapotheken. Diese
müssen zum Teil höhere Auflagen erfüllen als herkömmliche,
traditionelle Apotheken".
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
begrüßte in einem Schreiben an den BVDVA-Vorsitzenden Kerckhoff
ausdrücklich das Engagement des Verbandes für den Verbraucherschutz.
Aufgrund der Gefahren, die von unseriösen Anbietern ausgehen, warnt
auch das Ministerium in seinem Faltblatt "Arzneimittel und Internet"
vor den Gefahren des ungeregelten Internethandels (www.bmgs.de).
Das Gütesiegel können auch Apotheken beantragen, die nicht
Mitglied im BVDVA sind, sofern diese als Versandapotheken in
Deutschland zugelassen sind. Alle Versandapotheken, die das
Gütesiegel führen, können sich freiwillig  auf der BVDVA Website
auflisten lassen. Hier finden sich unter anderem  Angaben zu dem
verantwortlichen Apotheker, der zuständigen Aufsichtsbehörde und
Apothekerkammer. Interessierte Apotheker finden das Antragsformular
auf der Website des BVDVA unter www.bvdva.de. Für das
Antragsverfahren und die Zertifizierung ist die renommierte
Anwaltskanzlei Dierks & Bohle, Berlin, zuständig. Weitere
Hintergrundinformationen zum Gütesiegel, eine druckfähige Vorlage des
Gütesiegels sowie Informationen zum Antragsverfahren befinden sich
auf der Website des BVDVA: www.bvdva.de.

Pressekontakt:

Wort Support.
Agentur für Kommunikation.
Kerstin Kilian
Bosenholz 2
33154 Salzkotten
Tel / Fax: 05258 / 991113
Mobil: 0170 / 2824620
E-Mail: kpkilian@web.de

Vorsitzender des BVDVA
Dr. Thomas Kerckhoff
Wichtelerbruch 9
51107 Köln
Tel: 0221 / 8027 655
Fax: 0221 / 8027656
E-Mail: t.kerckhoff@gmx.net

Original-Content von: BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken, übermittelt durch news aktuell

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