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Aktion Mensch e.V.

Was muss beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung beachtet werden?
Experte antwortet im Online-Forum von http://www.familienratgeber.de

Bonn (ots)

Wo muss der Antrag auf Feststellung einer Behinderung
gestellt werden und was muss ich dabei beachten? Was kann ich machen,
wenn ich nicht Schwerbehindert bin, aber wegen meiner Behinderung
keinen geeigneten Arbeitsplatz finde oder mein Arbeitsplatz wegen
meiner Behinderung gefährdet ist? Welche Nachteilsausgleiche gibt es
für Menschen mit Behinderung?
Antworten auf diese und viele andere rechtliche und finanzielle
Fragen gibt Stefan Pfeil, Experte für Behinderten- und Sozialrecht
beim Sozialverband VdK - Landesverband Baden-Württemberg,  am 29. und
30. Mai im Online-Forum auf dem Informationsportal
http://www.familienratgeber.de der Aktion Mensch.
Der Familienratgeber ist ein Internetangebot der Aktion Mensch,
das sich an Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und die sie
betreuenden Stellen richtet. Unter www.familienratgeber.de können
sich Interessierte umfassend zum Thema Familie und Behinderung
informieren und sich in Gesprächsforen direkt austauschen. Eine
ständig aktualisierte Adressdatenbank mit über 16.000 Anlaufstellen
bundesweit bietet die Möglichkeit, gezielt nach Einrichtungen sowie
Beratungs- und Hilfsangeboten zu suchen.
Weitere Informationen und ein Foto zum Download finden Sie unter
   http://presse.aktion-mensch.de/pressestelle
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Aktion Mensch
Pressestelle
Christian Schmitz
Heinemannstraße 36, 53175 Bonn
Telefon: 0228 - 20 92 - 364, Fax: -333
E-Mail:  christian.schmitz@aktion-mensch.de

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