ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Hauptstadtflughafen BER nimmt nächste Hürde - Flughafenverband ADV sieht wichtige Weichenstellung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Berlin (ots)
Am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BER) kann auch in den sogenannten Tagesrandzeiten geflogen werden. So entschied am heutigen Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. "Die Entscheidung der Leipziger Richter ist eine wichtige Weichenstellung für die Entwicklung des neuen Flughafen BER auf dem Weg zu einem internationalen Drehkreuz", sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV in Berlin. Flüge in den Tagesrandzeiten seien dringend notwendig für Wirtschaftskraft und damit verbundene Arbeitsplätze. "Jede Million zusätzlicher Flugpassagiere schafft bis zu 1.000 Arbeitsplätze. Für die Region Berlin-Brandenburg ein unschätzbarer Wert", so Beisel weiter.
Der Flughafenverband ADV sieht mit der heutigen Urteilsverkündung in Leipzig ebenfalls ein wichtiges Signal für den Logistikstandort Deutschland. Bedarfsgerechte Betriebszeiten für die Flughäfen seien dabei unabdingbar, um Deutschlands Rolle als führende Exportnation abzusichern. "Bedarfsgerechte Betriebszeiten sind das Lebenselixier unserer exportorientierten Wirtschaft", erläutert Beisel.
Die Leistungsfähigkeit der Drehkreuze in Deutschland entscheidet letztlich über die Effizienz der nationalen Luftverkehrsinfrastruktur. Von den Kapazitätsgewinnen der Hubflughäfen profitieren auch die anderen deutschen Flughäfen, die über ein dichtes Netz von Zubringerflügen mit den Hubs verbunden sind. "Die Flughäfen haben milliardenschwere Investitionen in die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur getätigt.
Deswegen ist es wichtig, diese effizient zu nutzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizubehalten," erklärt Beisel.
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