ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
ADV begrüßt Grundsatzentscheidung der EU-Kommission zu Beihilfen im Luftverkehr
Berlin / Stuttgart (ots)
Die EU-Kommission hat heute ihre Entscheidung in Sachen Flughafen Charleroi/Ryanair bekannt gegeben. Aus Sicht der EU-Kommission stellen die von dem belgischen Flughafen Charleroi mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren vereinbarten geringen Landegebühren und ermäßigten Entgelte für Abfertigungsdienste eine unerlaubte Beihilfe dar.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass nur üblicherweise gewährte Marketingzuschüsse als Anschubfinanzierung bei der Eröffnung neuer Flugverbindungen für höchstens fünf Jahre zulässig sind, diese Zuschüsse 50 Prozent der gesamten Anschubkosten nicht überschreiten dürfen und zu gleichen Konditionen auch anderen Anbietern gewährt werden müssen.
Die ADV vertritt seit jeher die Position, dass bei der Gestaltung der Flughafenentgelte die Grundsätze der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und der EU - Kostenbezogenheit, Nichtdiskriminierung und Transparenz - zugrunde zu legen sind. Diese Position hat sich auch nach dem Markteintritt der Low Cost-Carrier in Deutschland nicht geändert. Die ADV geht daher davon aus, dass von den deutschen Flughäfen keine Vereinbarungen mit Low Cost- Carriern getroffen wurden, die mit dem Fall Charleroi/Ryanair vergleichbar wären.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV): "Mit der Entscheidung der EU-Kommission wurde ein Stück Rechtssicherheit geschaffen, die insbesondere für um ihre Rentabilität kämpfende Regionalflughäfen von großer Bedeutung ist. Sie ermöglicht den Flughafenbetreibern einen fairen Handlungsspielraum bei den Verhandlungen mit ihren Nutzern in einem immer härter werdenden Wettbewerb. Es steht zu erwarten, dass aus dieser Entscheidung Leitlinien der Kommission für das Verhältnis zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften in Europa erwachsen werden."
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