Lausitzer Rundschau: Verfassungsgericht billigt Kindermörder Prozesskostenhilfe zu Recht und Moral
Cottbus (ots)
Auf den ersten Blick wirkt es grotesk. Magnus Gäfgen, der rechtskräftig verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, will Prozesskostenhilfe, um gegen das Land Hessen zu klagen. Weil Polizisten, die Jacob retten wollten, Folter angedroht haben, will er Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ihm die Prozesskostenhilfe dafür nicht verwehrt werden darf. Unabhängig, ob er einen Anspruch auf diese Entschädigung habe, dürfe über die Kosten nicht der Weg verbaut werden, um diese schwierige Rechtsfrage in einem ordentlichen Verfahren klären zu lassen. Juristisch ist das korrekt. Niemand darf, nur weil er kein Geld hat, benachteiligt werden, wenn er vor Gericht um sein Recht kämpft. Das gilt auch für einen Mörder. Ein ganz anderes Blatt ist die Frage, was den verurteilten Kindermörder zu der Klage drängt? Vertreibt sich da ein ehemaliger Jurastudent auf beschämende Weise die Langeweile in der Zelle? Will Gäfgen nicht nur Täter, sondern gern auch irgendwie Opfer sein? Denkt er daran, in welcher Weise dieses Verfahren die Eltern des von ihm getöteten Kindes belastet? Die können keine Entschädigung einklagen für den Schmerz, den er ihnen zugefügt hat. Gäfgen kann auf Schmerzensgeld klagen, er müsste es aber nicht tun. Das eine ist sein Recht, das andere ist seine fehlende Moral.
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