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Lausitzer Rundschau: Verfassungsgericht billigt Kindermörder Prozesskostenhilfe zu Recht und Moral

Cottbus (ots)

Auf den ersten Blick wirkt es grotesk. Magnus
Gäfgen, der rechtskräftig verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob 
von Metzler, will Prozesskostenhilfe, um gegen das Land Hessen zu 
klagen. Weil Polizisten, die Jacob retten wollten, Folter angedroht 
haben, will er Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ihm die 
Prozesskostenhilfe dafür nicht verwehrt werden darf. Unabhängig, ob 
er einen Anspruch auf diese Entschädigung habe, dürfe über die Kosten
nicht der Weg verbaut werden, um diese schwierige Rechtsfrage in 
einem ordentlichen Verfahren klären zu lassen.
Juristisch ist das korrekt. Niemand darf, nur weil er kein Geld hat, 
benachteiligt werden, wenn er vor Gericht um sein Recht kämpft. Das 
gilt auch für einen Mörder.
Ein ganz anderes Blatt ist die Frage, was den verurteilten 
Kindermörder zu der Klage drängt?
Vertreibt sich da ein ehemaliger Jurastudent auf beschämende Weise 
die Langeweile in der Zelle? Will Gäfgen nicht nur Täter, sondern 
gern auch irgendwie Opfer sein? Denkt er daran, in welcher Weise 
dieses Verfahren die Eltern des von ihm getöteten Kindes belastet? 
Die können keine Entschädigung einklagen für den Schmerz, den er 
ihnen zugefügt hat.
Gäfgen kann auf Schmerzensgeld klagen, er müsste es aber nicht tun. 
Das eine ist sein Recht, das andere ist seine fehlende Moral.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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