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Lausitzer Rundschau: Karlsruher Richter fällen Urteil zum Wahlrecht Keine weiteren Tricksereien

Cottbus (ots)

Das deutsche Wahlrecht versucht zwei
gegensätzliche Prinzipien miteinander zu vereinbaren. Das Prinzip der
Mehrheitswahl der direkt in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten. 
Und das Prinzip der Verhältniswahl. Wenn Erst- und Zweitstimme zu 
weit auseinander klaffen, kommt es zu Überhangmandaten. Davon gibt es
in jüngster Zeit immer mehr, weil kleine Parteien den großen 
zunehmend (Zweit-)Stimmen abjagen. Mit dieser Entwicklung geht auch 
die Möglichkeit des Missbrauchs einher.
Die CDU hat sie 2005 genutzt, als sie bei der Nachwahl in Dresden 
gezielt auf Zweitstimmen verzichtete, um kein Überhangmandat zu 
verlieren. Weniger Wähler, aber mehr Sitze - das verletzt den 
Grundsatz "ein Bürger, eine Stimme" fundamental, wie das 
Verfassungsgericht gestern festgestellt hat. Vor allem dann, wenn 
ganz am Ende der Kette die Kanzlermehrheit davon abhängt, wie schon 
dreimal in der deutschen Geschichte geschehen.
Die Missbrauchsmöglichkeit ist in der Welt, das Karlsruher Urteil, 
das sie stoppt, auch. Was spricht dagegen, sofort zu handeln? Nichts,
außer der taktischen Überlegung jener, die 2009 noch ein letztes Mal 
von der Regelung profitieren wollen. Und das sind die beiden 
Volksparteien Union und SPD. Dass das Bundesverfassungsgericht den 
jetzigen Bundestag wegen der Gesetzeslücke nicht aufgelöst hat, ist 
kein Freifahrschein fürs Nichtstun. Es wäre im Gegenteil geradezu 
demokratieschädigend, wenn der Gesetzgeber es zuließe, dass der 
nächste Bundestag erneut unter verfassungswidrigen Bedingungen 
zustande käme, obwohl man ein Jahr Zeit gehabt hätte, das zu 
verhindern.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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