Lausitzer Rundschau: BGH-Urteil gegen den Stromkonzern Eon Kleiner Warnschuss
Cottbus (ots)
Beim Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel hat der Hase gestern mal ein kleines Stück vom Igel-Hinterteil gesehen. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) untersagte zwar dem Stromkonzern Eon, eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege zu erwerben. Aus der Sicht des Verbrauchers, der auf dem Strommarkt die Rolle des ausgetricksten Hasen spielt, ist das aber nur ein sehr kleiner Warnschuss. Seit zehn Jahren wird in Deutschland von der Öffnung des Strommarktes für den Wettbewerb geschwätzt. Trotzdem ist die Allmacht der Energiekonzerne eher noch gewachsen. Zwar können die Verbraucher den Stromanbieter wechseln, sie können dabei aber nur geringfügig sparen, weil das von den Konzernen bestimmte Gesamt-Strompreisniveau immer noch viel zu hoch ist. Die großen Stromproduzenten Eon, RWE, Vattenfall und EnBW haben Deutschland in vier Pfründe aufgeteilt. Die meisten Stadtwerke sind direkt oder über Zwischenlieferanten von ihren Energielieferungen abhängig. Aber das genügt offenbar nicht. Vor allem Eon und RWE betreiben die Strategie, Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern zu erwerben. Bei mehr als 200 dieser Unternehmen ist ihnen das bereits gelungen. Also reden sie auch dort ein gewichtiges Wort mit bei der Preisgestaltung. Wenn der BGH also jetzt eine 33-prozentige Eon-Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege verboten hat und damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigte, so mag dies zwar als ein richtiges Signal für mehr Wettbewerb gelten, es bleibt aber eine Einzelfallentscheidung. Änderungen am Gesamtsystem wären Aufgabe der Politik. Aber die schaut eher interessiert zu, wie die Stromkonzerne den Hasen wieder auf die Reise schicken. Der Traum, durch einen höheren Anteil alternativer Energien zu einer zukünftig stärkeren Machtsplittung bei der Stromerzeugung und damit zu niedrigeren Preisen zu kommen, ist wohl ausgeträumt. Denn die Konzerne haben längst begonnen, in großem Stil in diese Bereiche einzusteigen. Ein richtiges Urteil ersetzt eben keine richtige Politik. Denn die müsste durch Machtbegrenzung mehr Wettbewerb erzwingen.
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