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Lausitzer Rundschau: Debatte über Sicherheitsgesetze Glück und Gefahr

Cottbus (ots)

Terroristische Gefahren sind scheinbar ganz weit
weg. Die Deutschen nehmen davon allenfalls über die Medien Notiz. 
Dabei hat es hierzulande nicht an Beinah-Katastrophen gemangelt: Vor 
gut einem Jahr wurde der Sauerland-Gruppe das Handwerk gelegt. Vor 
zwei Jahren scheiterte ein Angriff mit Kofferbomben auf zwei 
Regionalzüge. Politiker aller Couleur verweisen in diesem 
Zusammenhang gern auf die gute Ermittlungsarbeit von Polizei und 
Geheimdienstbehörden. Dass Deutschland bislang auch Glück hatte - die
Kofferbomben hatten einen Konstruktionsfehler -, gerät dabei leicht 
in Vergessenheit.
Zweifellos dürfen Sicherheitsgesetze nicht jene Bürgerrechte 
aushebeln, die sie zu schützen vorgeben. Eine falsch verstandene 
Liberalität kann jedoch nicht minder schädlich sein. Das 
Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen bis ins Detail 
bestimmt, in welchem Umfang die Gefahrenabwehr hinter der 
Privatsphäre zurückstehen muss. Dabei setzten die Richter der 
Überwachung enge Grenzen. Deshalb spricht nichts dagegen, dass 
Deutschland jetzt das Bundeskriminalamt stärkt und so eine 
länderübergreifende Behörde bekommt, die den Terroristen eine 
Nasenlänge voraus sein kann. Weil die Gefahr weniger abstrakt ist, 
muss auch die Einsicht wachsen, dass die Polizei zur Terrorbekämpfung
allein nicht reicht, egal ob der Terror zu Land, zu Wasser oder aus 
der Luft zuschlägt. Die SPD sollte sich deshalb beim Streit um den 
Bundeswehreinsatz im Innern auf die ursprüngliche Vereinbarung im 
Koalitionsausschuss besinnen. Ihr Sinneswandel in dieser Frage wird 
der Bandbreite möglicher terroristischer Gefahren nicht gerecht.

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