Lausitzer Rundschau: Punkt für die Religionsfreiheit Berliner Gericht erlaubt islamische Gebete in Schulgebäude
Cottbus (ots)
Die Religionsfreiheit hat gewonnen. Der Berliner Schüler Yunus M. darf auch weiterhin an seiner Schule beten, ganz so, wie es ihm die eigene Religion vorschreibt. Das entschieden die Richter des Berliner Verwaltungsgerichtes am Dienstag. Und diese Entscheidung ist nur zu begrüßen. Denn die Religionsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht - und wenn ein Schüler beten will, zu welchem Gott auch immer, sollte er das Recht dazu bekommen. Zumindest, wenn sich die Sache so darstellt, wie in dem aktuellen Fall. Schließlich ging es gerade nicht um die Einrichtung einer Schulmoschee. Es ging auch nicht um Schüler, die massenweise den Unterricht verlassen, um ihre Gebete zu verrichten. Es ging um einen Einzelnen, der während der Hofpause einen leeren Klassenraum nutzt, um dort seinen Teppich auszurollen. Das darf er tun: Denn Yunus M. betet in der Pause, also der Zeit, die seine Klassenkameraden zum Fußballspielen, Quatschen oder Rauchen vor dem Schultor nutzen. Er nutzt seine Freizeit für die Religionsausübung - kann man ihm das verübeln? Gerade wer auf dem Standpunkt steht, dass Religionsausübung Privatsache ist, kann das Urteil eigentlich nicht kritisieren. Natürlich, Missbrauchsgefahr besteht. Was geschieht, wenn ein Islamist seine Mitschüler zu Fundamentalismus anstachelt? Ein Staat, der seinen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit gewährt, wird mit solchen Gefahren leben müssen. Aber er wird sich auch zu helfen wissen, wo die Religionsausübung Einzelner das Recht anderer beschneidet. Nicht umsonst schreiben die Berliner Verwaltungsrichter dem Schüler vor, dass durch sein Gebet keine konkrete Beeinträchtigung des Schulbetriebs entstehen darf. Vorerst aber gibt es keinen Grund, so etwas zu befürchten. Denn bislang hat Yunus M. in seinen Hofpausen immer noch allein gebetet.
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