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Lausitzer Rundschau: An die Arbeit Koalition und SPD besiegeln Reform der Jobcenter

Cottbus (ots)

Kann   und darf man etwas
Verfassungswidriges dadurch heilen, dass man einfach die Verfassung 
ändert? Manchmal muss man das sogar. Das Grundgesetz ist Menschenwerk
und, mit Ausnahme der Grundrechte, jederzeit veränderbar. Erst recht 
bei so etwas Verwaltungstechnischem wie den Jobcentern. Dank des 
kurzzeitigen Wiederauferstehens der Großen Koalition werden die von 
Karlsruhe beanstandeten Argen, die Arbeitsgemeinschaften aus 
Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, jetzt verfassungsrechtlich 
legalisiert; das lange Gezerre hat ein Ende.
Eine große Leistung der Politik ist das freilich noch nicht. Für die 
fast fünf Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bedeutet der 
Kompromiss nämlich zunächst nur, dass die für sie zuständige 
Verwaltung ab nächstes Jahr nicht ins organisatorische Chaos stürzt. 
Die Jobcenter können weitermachen wie gehabt. Einziger Unterschied: 
Zu den 69Kommunen, in denen die Städte allein für ihre 
Betreuung zuständig sind, dürfen noch 41 weitere dazukommen. Das ist 
eine Ausweitung wider besseren Wissens: Denn diese Optionskommunen 
haben keineswegs erfolgreicher gearbeitet als die Argen. Wer jeweils 
besser war, das war regional und von Fall zu Fall höchst 
unterschiedlich. Überhaupt sollte man bei diesem Thema die Ideologie 
etwas tiefer hängen. Tatsache ist, dass die Vermittlung der 
Langzeitarbeitslosen auch im sechsten Jahr nach der Reform nur sehr 
schwer gelingt. Die Probleme reichen von mangelnder Integration über 
schlechte Qualifikation bis zur fehlenden Kinderbetreuung. Auch gibt 
es Fälle, wo schlichtweg die Motivation zur Arbeitsaufnahme fehlt 
oder mit den Jahren verloren gegangen ist. Persönliche Belastungen 
und Handicaps kommen dazu.
Die Erfolge der Jobcenter hängen sehr von der Kreativität, dem 
Einfühlungsvermögen und dem Engagement ihrer Mitarbeiter ab. Und von 
der Bereitschaft zur Kooperation aller Beteiligten, der Städte, der 
örtlichen Wirtschaft, des Handwerks, der Gewerkschaften und der 
Bundesagentur. Das, was man einen kommunalen oder gemeinnützigen 
Arbeitsmarkt nennt, kann nur durch eine solche Zusammenarbeit 
entstehen.
Auf diesem Gebiet sind jetzt starke politische Impulse notwendig. 
Darüber hinaus aber kann es wirkliche Bewegung nur geben, wenn das 
Prinzip des Forderns und Förderns neu justiert wird. Das bedeutet 
höhere Zuverdienstgrenzen, mehr Druck, aber auch mehr und bessere 
Angebote von Beschäftigungs- oder Qualifikationsmaßnahmen. Nach dem 
Ende des Verfassungsstreits um die Organisation der Jobcenter können 
und müssen sich alle Beteiligten nun wieder dem eigentlichen Thema 
zuwenden: an die   Arbeit.

Pressekontakt:

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Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

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