Lausitzer Rundschau: Klare Wette Zum Lotto-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Cottbus (ots)
Rauchen gefährdet die Gesundheit, finanziert aber die Terrorabwehr. Glücksspiel macht süchtig, füllt aber die Haushaltskassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil den Finger in eine klaffende Wunde gelegt. Die offenkundige Doppelmoral wird aber nicht so schnell beseitigt werden. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem es neben dem staatlichen Lottomonopol auch eines auf Sportwetten gibt. Casinos, Automaten-Spiele und Pferdewetten dürfen dagegen privat organisiert werden. Für Wetten auf Fußballergebnisse, Autorennen und andere Sportereignisse ist bislang nur das staatliche Unternehmen Oddset zugelassen. Der Staat hat sein Wettmonopol stets damit verteidigt, dass er damit die Spielsucht eindämmen wolle. Ein Feigenblatt, denn der Staat hat nicht verhindern können, dass der Löwenanteil des Wettgeschäfts in einer juristischen Grauzone stattfindet. Buchmacher mit Sitz im Ausland machen Milliardengeschäfte, ohne in Deutschland auch nur einen Cent Steuern zu zahlen. Außerdem werden die meisten Spielsüchtigen am Automaten in die Abhängigkeit getrieben. Das ist ein Bereich, in dem das Monopol nicht greift. Die staatlichen Warnungen vor den Gefahren des Glückspiels fallen ohnehin deutlich kleiner aus als die Hinweise auf Zigaretten-Schachteln. Bei geschätzten 100000 Spielsüchtigen in Deutschland ist man der Bedrohung nicht gerecht geworden. Nun bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder der Staat unterstellt jede Form des Glückspiels einem Monopol - das würde auch den letzten Automaten in der abgelegensten Dorfkneipe betreffen. Oder aber der Markt für Sportwetten wird für private Anbieter geöffnet. Mit einem solchen Schritt verbindet sich nicht nur Fluch. Wachsende Werbeeinnahmen durch neue Sponsoren dürften für Sportveranstalter ein Segen sein. Was dann noch bleibt, ist die Frage nach dem Lotto-Monopol der Länder. Hier können sich die staatlichen Gesellschaften relativ entspannt zurücklehnen. Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sportwettmonopol und Lotteriemonopol strikt getrennt beurteilt werden müssen. Mehr Transparenz würde aber auch dem Lotto gut zu Gesicht stehen. Zwar fließen von jedem Lotto-Euro 31 Cent dem Staate und damit wohltätigen Zwecken zu. Einige Länder lassen das Geld aber in den Haushalt einfließen und entscheiden erst hinterher über die Verwendung. swo1
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