Lausitzer Rundschau: Satt, aber berechtigt Parteienfinanzierung wird neu geregelt
Cottbus (ots)
Man kann die Anhebung der staatlichen Wahlkampfkostenzuschüsse für die Parteien um satte 18,5 Prozent auf 83 Cent je Stimme leicht als Selbstbedienung denunzieren. Und bestimmt wird das geschehen. Doch ist das nicht nur sachlich falsch. Es ist auch politisch dumm. Letzteres deshalb, weil wir keine anderen Vereine haben, die Träger der politischen Willensbildung sind. Und damit Träger der Demokratie. Keine jedenfalls, die einem so festen Regelwerk unterworfen sind - von der Rechnungslegung bis zur Kandidatenaufstellung. Bürgerinitiativen erfüllen diese Kriterien nicht, elektronische Petitionen oder gar Shitstorms im Netz erst recht nicht. Man könnte die Parteien natürlich alle davonjagen. Nur: Wer käme dann? Die Mafia? Der Familienclan? Oligarchen? Lieber nicht. Sachlich ist die Anhebung der Wahlkampfkostenzuschüsse um 18,5 Prozent durchaus gerechtfertigt, weil die letzte Erhöhung 13 Jahre zurückliegt. Jeder Arbeitnehmer würde nach so langer Zeit auf die Inflation verweisen. Man kann natürlich sagen, dass all die Wahlkämpfe völlig sinnfrei seien, aber das steht auf einem anderen Blatt, auf dem des Geschmacks. Berechtigter ist die Frage, ob die Parteien prinzipiell überhaupt Geld vom Staat kriegen sollten. Aber wenn nicht, wären sie ganz in der Hand von Mitgliedern oder Spendern, wären Parteien der Reichen bevorzugt. Ein staatlicher Zuschuss ist auch im Sinne der Chancengleichheit richtig, zumal er nach oben begrenzt ist. Auch ein Verein armer Schlucker kann so mithalten im Spiel der Kräfte. Viel entscheidender ist die Transparenz bei Spenden. Was die angeht, ist das deutsche Parteiengesetz nicht schlecht. Wer viel Geld hat, darf viel geben, muss aber ebenso wie die begünstigte Partei hinnehmen, dass jeder davon erfährt. Und das Gesetz ist hier, siehe die Millionenstrafen gegen die CDU wegen der schwarzen Kassen Helmut Kohls, ziemlich unerbittlich. Allerdings, warum auch Firmen und Verbände, die doch gar nicht wählen können, weiterhin Spender und Sponsoren sein dürfen, ist nicht einzusehen. Toben wird die AfD, weil die Reform ihr den Verkauf von Goldmünzen untersagt. Goldhändler ist eigentlich keine parteitypische Aufgabe nach dem Grundgesetz. Damit wollte die Rechtspartei auch nicht wirklich Geld machen, sondern nur ihre Einnahmeseite künstlich erhöhen. Denn die staatlichen Zuschüsse dürfen die Einnahmen aus Spenden, Beiträgen und eben eigener wirtschaftlicher Tätigkeit nicht übersteigen, eine sinnvolle Regelung, damit es keine Staatsparteien gibt. Der Goldverkauf war ein Trick der AfD, um den Geldzuschuss voll auszuschöpfen. Nebenbei, einer Partei, die sonst gern auf den Staat schimpft. Wer trickst, muss sich nicht beschweren.
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