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Lausitzer Rundschau: Ein Urteil und seine Kehrseite Viereinhalb Jahre Haft für geständigen IS-Anhänger aus Dinslaken

Cottbus (ots)

Das harte Urteil gegen den Dinslakener IS-Anhänger Nils D. ist absolut richtig. So wie es richtig war, die Mitgliedschaft auch in ausländischen terroristischen Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Terror wird nicht weniger schlimm, wenn er von Deutschen jenseits der Landesgrenzen begangen wird. Mögliche Nachahmer wissen nun, dass eine Reise zu den Menschenschlächtern in Syrien ein Abschied für immer vom normalen Leben ist. Entweder sterben sie dort als Kanonenfutter der Steinzeitdschihadisten. Oder sie landen hier vor Gericht. Das wird manche vielleicht abschrecken. Aber das Urteil hat auch eine Kehrseite. Im Gefängnis findet oft erst der letzte Schliff der Radikalisierung statt. Je mehr Ex-IS-Kämpfer dort sitzen, umso wahrscheinlicher wird das. Und zweitens halten solche harten Urteile jene, die schon in den Kampfgebieten sind, womöglich davon ab, sich vom IS zu trennen. Rückkehrer- und Aussteigerprogramme können so nicht greifen. Fahnenflucht ist derzeit aber ein Hauptproblem des IS. Auch für den religiös motivierten Terrorismus gilt daher, dass nur Prävention letztlich wirklich sinnvoll und wirksam ist. Es muss darum gehen, die Menschen gar nicht erst in die ideologischen Fänge der Islamisten geraten zu lassen. Die konsequente Verfolgung vor allem der salafistischen Szene in Deutschland ist dafür wichtiger als jedes noch so harte Urteil. Denn schon schleichen die Eiferer um die Lager der Flüchtlinge herum, um neue, leicht zu Verführende zu finden, wie den Dummkopf aus Dinslaken oder das erst 15 Jahre alte Terrormädchen aus Hannover.

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