Alle Storys
Folgen
Keine Story von Lausitzer Rundschau mehr verpassen.

Lausitzer Rundschau

Lausitzer Rundschau: Wetten, dass . . ? Zur Klausur der CSU mit der Bundeskanzlerin

Cottbus (ots)

Diese geschmeidige Wendigkeit erlebt man nur bei der Union. Naht die Wahl, gilt: Reihen schließen, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Davon können andere Parteien noch lernen. Aus bayerischem Munde hört man schon seit Monaten kein böses Wort mehr über die Kanzlerin. Kritik an Angela Merkel kam auch bei der Klausur der CSU-Landesgruppe in Kloster Banz nicht auf. Obwohl Merkel zuletzt mit ihrem ungeschickten Vorpreschen bei der Ehe für alle viele in der CSU verstört hat, obwohl Merkel in der Flüchtlingspolitik nach einigen Zugeständnissen weiter auf stur stellt. Nur ist aufgeschoben nicht aufgehoben. Und über allem schwebt Horst Seehofers Drohung, ohne Obergrenze in keine neue Bundesregierung eintreten zu wollen. Sollte die Union die Wahl gewinnen, darf man also gespannt sein, wer mit welchen politischen Verrenkungen das Rückzugsmanöver antritt. Merkel oder Seehofer. Wetten, dass es anders als bei der Pkw-Maut diesmal nicht Merkel ist?

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Original-Content von: Lausitzer Rundschau, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Lausitzer Rundschau
Weitere Storys: Lausitzer Rundschau
  • 11.07.2017 – 23:04

    Lausitzer Rundschau: Knifflige Aufgabe Zur Gerichtsentscheidung über das Tarifeinheitgesetz

    Cottbus (ots) - Es ist ein Thema für arbeitsrechtliche Spezialisten, doch wenn die Lokführer Deutschland wochenlang lahmlegen oder die Piloten, versteht auch jeder Laie, worum es bei der Tarifeinheit geht. In den genannten Fällen wurde nicht nur für soziale Interessen gestreikt. Hier wollten sich kleine Gewerkschaften profilieren, wollten zeigen, dass sie viel mehr ...

  • 10.07.2017 – 22:15

    Lausitzer Rundschau: Vorsicht ist geboten Zum Vorgehen der EU gegen Firmen-Kartelle

    Cottbus (ots) - Wenn ein Kartell auffliegt, muss es weh tun. Die beteiligten Unternehmen, die geheim Preise abgesprochen haben, müssen von den Kartellbehörden mit einer Geldstrafe belegt werden, für die ein klares Kriterium gilt: Die Buße muss auf jeden Fall höher ausfallen als die Profite, die sie durch ihr gesetzeswidriges Tun eingefahren haben. Es darf auch ...