Pressestimmen: Zu Missbrauch bei 0190er-Nummern: Schutzwall voller Lücken
Cottbus (ots)
Der gute Wille ist erkennbar, die Richtung stimmt. Doch das allein reicht nicht: Das Gesetz gegen den Missbrauch von 0190-/0900- Mehrwertdienste-Rufnummern, das kürzlich den Bundesrat passiert hat, lässt Abzockern weiterhin allzu viele Schlupflöcher. Geprellten Nutzern der Mehrwertdienste wie den zwei jungen Lausitzern, die jetzt Tausende Euros bezahlen sollen, vermittelt dieses Gesetz zwar das Gefühl, ihre Stellung gegenüber betrügerischen 0190er-Anbietern werde künftig gestärkt. In Wirklichkeit wird das Problem aber nicht an der Wurzel gepackt. Es wird lediglich der Schaden begrenzt. Schon der Name des Gesetzes verrät nämlich, dass andere Servicenummern wie 0118, 0136 oder 0137 gar nicht erfasst sind. Daher ist davon auszugehen, dass die Betrüger schnell auf diese Vorwahlen wechseln werden. Dem Mobilfunk räumt der Gesetzgeber sogar eine Schonfrist ein. Dabei sind dem Erfindungsreichtum der Abzock- Firmen gerade auch in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt. Wären alle Branchen derart innovativ wie diese Unternehmen, müsste es einem um die deutsche Wirtschaft nicht bange sein. Es fehlt den Politikern am Mut, die Verbraucher wirklich zu schützen. Das mag damit zusammenhängen, dass auch die Telekom am Missbrauch der Mehrwertdienste prächtig mitverdient. Dem Bund als Großaktionär der Telekom reicht das nicht gerade zum eigenen Schaden. Würde der Gesetzgeber den Verbraucherschutz tatsächlich ernst nehmen, hätte er die Inkasso-Tätigkeit der Netz-Betreiber für Mehrwertdienste-Anbieter verbieten müssen. Dann hätte sich niemand mehr hinter ihnen verstecken können. Zudem hätte der Gesetzgeber die Beweislast umkehren müssen. Denn die bürdet er weiterhin weitgehend den Opfern der Abzocker auf. Und der Bund hätte das Gesetz auf alle Mehrwertdienst-Nummern ausweiten müssen. Das hat er aber nicht getan. Das alles ist Verbraucherschutz, wie er den Abzock-Firmen gefällt: Er bietet ihnen auch künftig Hunderte Möglichkeiten, sich vor geneppten Telefonkunden zu schützen.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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