Lausitzer Rundschau: Prozess über nachträgliche Sicherungsverwahrung in Cottbus
Schweres "Wegschließen"
Cottbus (ots)
Nach schweren Verbrechen, vor allem nach Sexualstraftaten und Morden an Kindern, sind die Rufe nach dem Wegschließen der Täter für immer unüberhörbar. Seit vergangenem Jahr ist die nachträgliche Unterbringung besonders gefährlicher Gefangener möglich, auch wenn das im Urteil über das Verbrechen zuvor nicht festgelegt war. Ab kommender Woche verhandeln die Richter in Cottbus über einen solchen Fall. Die Entscheidung, den Betroffenen wegzuschließen, scheint auf der Hand zu liegen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof gestern noch einmal deutlich gemacht, dass die Hürden über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sehr hoch liegen. Die Richter haben genau abzuwägen, ob das überragende Interesse der Bevölkerung am Schutz vor solchen Gewaltverbrechern auch nach Ablauf der Strafe schwerer wiegt als deren Grundrecht auf persönliche Freiheit. Fehlendes Wohlverhalten in der Haftanstalt darf nicht zu nachträglicher Strafe führen. Das wäre Missbrauch des neuen Gesetzes, das nur von einer geringen Zahl denkbarer Fälle ausgeht, sagt der BGH. Dahinter steckt auch die bittere Erfahrung aus der Geschichte, als Sicherungsverwahrung Instrument nationalsozialistischer Willkür war. Einen Menschen vielleicht bis zu seinem Tode einzusperren, kann immer nur das letzte Mittel sein. Deshalb muss jeder Einzelfall genau geprüft werden. Dort aber, wo die unkalkulierbare Gefahr besteht, dass der Betroffene in Freiheit sofort wieder zum Mörder, Räuber, Vergewaltiger wird, muss das neue Gesetz konsequent angewandt werden. Auch das gehört zur Freiheit.
ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
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