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Lausitzer Rundschau

Lausitzer Rundschau: zu: Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwettenmonopol

Cottbus (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern offiziell
das staatliche Monopol auf Sportwetten bestätigt. Doch von Monopol 
kann nicht die Rede sein. Denn neben dem staatlichen Anbieter Oddset 
gibt es Firmen wie betandwin, die sich noch vor der Wiedervereinigung
Lizenzen nach DDR-Recht sichern konnten und mit dem sehr profitablen 
Sportwettengeschäft Millionen verdienen. Das Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass durch die Monopolstellung - die keine ist - 
die Spielsucht bekämpft und eingedämmt werde. Doch das ist mehr als 
scheinheilig. Heutzutage hat jeder die Möglichkeit, im Internet oder 
telefonisch Wetten abzugeben, betandwin wirbt unentwegt dafür. Das 
Urteil schützt nicht vor Spielsucht, es schützt lediglich vor 
Wettbewerb und fairen Quoten. Um der Sucht vorzubeugen sind 
umfangreiche Prävention, ein generelles Werbeverbot sowie die 
Begrenzung von Einsätzen und Gewinnen nötig.

Rückfragen bitte an:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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