Mitteldeutsche Zeitung: zu Online-Überwachung
Halle (ots)
Dass die Verfassungsrichter kein generelles Nein zur Online-Razzia wagten, wie einige Kläger hofften, dokumentiert, dass der Erste Senat nicht in einem Elfenbeinturm residiert. Die Festplatte kann für Fahnder nicht total tabu sein. Denn wenn Terroristen und Mörder den PC zum Werkzeug machen, muss auch der Staat technisch nachrüsten dürfen. Der Austausch von Bits und Bytes in virtuellen Welten wird ja auch kontrolliert, wenn zum Beispiel Händler von Kinderpornographie ins Visier geraten. Der heimliche Zugriff auf die privaten Festplatten hat freilich eine neue Qualität, denn staatliche Hacker müssen den elektronischen Virus einschleusen.
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