Mitteldeutsche Zeitung: Neues Gefängnis in Burg Land fehlt Personal - Zwangsversetzungen geplant
Halle (ots)
Für das im Mai 2009 in Betrieb gehende neue Gefängnis in Burg (Jerichower Land) gibt es bislang nicht genügend Personal. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe). Nach MZ-Informationen haben sich unter den Strafvollzugs-Beamten des Landes nur 100 freiwillig für den Dienst in Burg gemeldet. Das Justizministerium will daher nun die noch fehlenden, weiteren 100 Beamten zwangsweise versetzen. Vor allem in den Anstalten im Süden des Landes sorgt das für großen Unmut.
"Die Stimmung ist sehr schlecht, einige Kollegen haben Existenzängste", sagte der Landesvorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Uwe Bülau. Zwar sei es der Gewerkschaft und dem Hauptpersonalrat gelungen, in "guter Zusammenarbeit" mit dem Justizministerium einen Sozialplan mit sehr weit reichenden Regelungen aufzustellen. "Es wird aber dennoch zu Härtefällen kommen", so Bülau. Von den Versetzungen betroffen seien vor allem die Haftanstalten Volkstedt, Halle III (Frohe Zukunft) und Naumburg. Hier werden aufgrund des teilweise sehr schlechten Bauzustandes und unzumutbarer Haftbedingungen ganze Hafthäuser geschlossen.
Das Justizministerium bestätigte die Probleme bei der Personalsuche und verteidigte gleichzeitig die Zwangsversetzungen: "Wir haben uns sehr bemüht, die möglichst sozialverträglich zu gestalten", sagte Sprecherin Ute Albersmann. Ministerium und Personalrat hätten "einvernehmlich" einen Punktekatalog erarbeitet, mit Hilfe dessen die zu Versetzenden ausgewählt wurden.
Der Bau der Haftanstalt in Burg begann im April 2007. Es ist das erste Bauvorhaben des Landes, das als Public Privat Partnership (PPP) ausgeführt wird. Gebaut und teilweise betrieben wird das 100 Millionen Euro teure Projekt von einem privaten Konsortium. Das Land mietet das Gefängnis dann für mindestens 25 Jahre. Es wird mit einer Kostenersparnis von zwölf Prozent gegenüber einem herkömmlichen Bau gerechnet. Die 650 Plätze sind vor allem Tätern mit langen Haftstrafen über zwei Jahren vorbehalten.
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