Mitteldeutsche Zeitung: zu EU-Urteil
Halle (ots)
Seit nunmehr 35 Jahren hat das Verfassungsgericht wiederholt seinen Anteil an der Gestaltung Europas eingefordert wie kein anderes nationales Gericht - mit nicht wenigen Erfolgen. Nach dem Karlsruher Maastricht-Urteil im Jahr 1993 hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten wieder einen größeren gesetzgeberischen Spielraum eingeräumt. Mögen bisweilen die Auseinandersetzungen zwischen Karlsruhe und Brüssel fast an einen Hahnenkampf erinnern und die Bundesverfassungsrichter auch aus möglicherweise egoistischen Motiven ihre Macht und ihren Einfluss verteidigt haben - die deutschen Staatsbürger profitieren in diesem Fall auch einmal von höchstrichterlicher Eitelkeit.
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