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Mitteldeutsche Zeitung: zu nachträgliche Sicherungsverwahrung

Halle (ots)

Die Straftäter haben keinen Grund zum Jubeln. Denn
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat lediglich die 
Prinzipien eines Rechtsstaates konsequent ausgelegt. Aber er hat es 
mitnichten abgelehnt, dass eine Gesellschaft sich vor besonders 
gefährlichen Kriminellen durch Sicherungsverwahrung schützt.  Es mag 
richtig sein, den Vollzug der Sicherungsverwahrung zu verändern und 
immer wieder neu zu prüfen, ob man nicht wirklich resozialisierbaren 
Gefangenen eine Rückkehr ins Leben verbaut. Aber die theoretische 
Diskussion übersieht leicht, dass wir hier nicht über Ladendiebe oder
Zechpreller reden, sondern über Mörder, Vergewaltiger und andere 
Schwerkriminelle, die oft mehrfach verurteilt worden sind.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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