Alle Storys
Folgen
Keine Story von Mitteldeutsche Zeitung mehr verpassen.

Mitteldeutsche Zeitung

Mitteldeutsche Zeitung: Verkleinerung der Bundeswehr Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Klarheit über Zukunft des Zivildienstes

Halle (ots)

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, hat angesichts jüngster Berichte über eine Aussetzung der Wehrpflicht Klarheit über die Zukunft von Wehr- und Zivildienst verlangt. "Sollte der Wehrdienst ausgesetzt werden, dann muss auch der Zivildienst ausgesetzt werden - im Sinne der Gleichbehandlung der jungen Männer", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Damit wäre der Zivildienst praktisch zu Grabe getragen. Denn es würde wohl kaum gelingen, ihn später wieder aufzubauen." Schneider fügte hinzu: "Sollte der Zivildienst tatsächlich beendet werden, dann ist die Bundesregierung dringend gut beraten, den Freiwilligensektor so auszubauen, dass der wegbrechende Zivildienst kompensiert werden kann." Es gelte, "Tragödien in sozialen Einrichtungen zu vermeiden. Außerdem ist der Zivildienst für uns ein ganz wichtiges Akquirierungsinstrument für den Nachwuchs. Viele Männer, die Zivildienst machen, sind nachher in sozialen Berufen tätig." Das Schlechteste wäre, "wenn der Zivildienst bliebe und wir jeden Monat mit neuen Meldungen überrascht werden, was aus ihm wird. Dann sollte man so konsequent sein und neue Lösungen suchen. Lieber eine gute Alternative als eine schlechte Fortführung."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Telefon: 0345 565 4300

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
Weitere Storys: Mitteldeutsche Zeitung
  • 01.06.2010 – 17:56

    Mitteldeutsche Zeitung: zu Kindermörder Gäfgen

    Halle (ots) - Darf sich ein Gewaltverbrecher, ein Kindsmörder zumal, auf die Menschenrechte berufen? Einer wie Magnus Gäfgen? Ja, das darf er. Dabei geht es gar nicht primär um Gäfgen. An der Korrektheit des deutschen Strafverfahrens haben die Straßburger Richter keinen Zweifel geäußert. Der Punkt ist vielmehr die Androhung von Folter, der Gäfgen seinerzeit als Tatverdächtiger im Polizeiverhör ausgesetzt wurde. ...