Mitteldeutsche Zeitung: zu Ehegattensplitting
Homosexuelle
Halle (ots)
Homosexuelle Beziehungen seien darauf nicht ausgerichtet. So hört man es in der Union noch jetzt, wo einmal wieder die steuerrechtliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften debattiert wird. Die Gesellschaft ist längst weiter. Und auch die Gerichte. Stück für Stück hat das Bundesverfassungsgericht der Union ihre Argumente aus der Hand geschlagen. Es hat eingetragenen Lebenspartnerschaften dasselbe Erbschaftsrecht zugestanden und dasselbe Grundsteuerrecht. Vor ein paar Tagen kam der Kinderzuschlag im Beamtenrecht dazu. Demnächst wird es also auch für Homo-Ehen die Vorteile des Ehegattensplittings geben. Auch in Teilen der Union hat man das inzwischen verstanden.
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