Mitteldeutsche Zeitung: zu NPD
Halle (ots)
Die rassistische, fremden- und demokratiefeindliche NPD wünscht vom Bundesverfassungsgericht die Klärung der Frage, ob sie nicht in Wahrheit als nicht rassistische, nicht fremden- und nicht demokratiefeindliche Partei angesehen werden müsse. Die Antwort, die ihr die Karlsruher Richter darauf geben sollten, steht in § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: "Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2 600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde ... einen Missbrauch darstellt." Der Missbrauch liegt auf der Hand. Erstens kann nur das Verbot einer Partei beantragt werden, nicht aber von einer Partei die Bescheinigung fehlender Verfassungswidrigkeit. Missbräuchlich ist der Antrag zweitens selbst dann, wenn sie nur ein Rechtsgutachten begehrt. Seit 1956 können vom Verfassungsgericht keine Rechtsgutachten mehr gefordert werden.
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