Mitteldeutsche Zeitung: zu Unterhaltsrecht
Halle (ots)
Frauen haben nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Gatten. Der Geschiedene muss nur dann weiterhin Unterhalt zahlen, wenn sie gut begründen können, warum ein Vollzeitjob nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Ziel der Reform war es, der traditionellen Hausfrauenehe den Garaus zu machen. Das ist gelungen. Doch das neue Unterhaltsrecht hatte einen großen Makel. Was ist mit den Frauen, die im Vertrauen darauf, dass ihr Ex-Mann bei einer Scheidung für ihren Unterhalt sorgen wird, vor 20 Jahren ihren Beruf aufgegeben haben? Diese Frauen waren die großen Verliererinnen des neuen Unterhaltsrechts. Es ist deshalb nur richtig und fair, wenn Richter bei der Berechnung des Unterhalts künftig stärker die Dauer der Ehe berücksichtigen müssen.
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