Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil/Religionsfreiheit
Halle (ots)
Dennoch haben die Richter einen wichtigen Grundsatz gefestigt. Der persönliche Glauben gehört zu jenem Privatbereich, den ein Arbeitgeber nicht ohne gute Gründe einschränken darf. Das ist ein wichtiger, ja wegweisender Beitrag. Denn es gab in Europa auch schon ganz andere Tendenzen - bis zur völligen Abschaffung religiöser Symbole im Alltagsleben. Da haben die Juristen des Gerichtshofes für Menschenrechte viel Augenmaß bewiesen.
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