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Mitteldeutsche Zeitung: zu Mindestlohn

Halle (ots)

CDU und CSU setzten darauf, den Mindestlohn im Koalitionsvertrag zunächst zu billigen und ihn später durch Ausnahmen in der Gesetzgebung aufzuweichen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dem einen kleinen Riegel vorgeschoben. Sein Gutachten ist für die Union ein Schlag ins Kontor. Zwar ist der Wissenschaftliche Dienst nicht das Bundesverfassungsgericht. Aber ernst zu nehmen ist er allemal - vor allem weil es sich um eine Institution des Bundestages handelt. Das Parlament, das den Mindestlohn beschließen soll, kann ja schlecht seine eigene Expertise ignorieren. Inhaltlich ist die Mindestlohnfrage schwieriger, als sie auf den ersten Blick aussieht. Jede der in Rede stehenden Ausnahmen hat ihre Berechtigung, zumal im Osten. Doch wenn sie allesamt gelten, werden Rentner, Studenten, Lehrlinge und Saisonarbeitskräfte gegen normale Arbeitnehmer ausgespielt.

Pressekontakt:

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Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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