Mitteldeutsche Zeitung: zu Schavan
Halle (ots)
Schavan, die gegen die Aberkennung ihres Titels geklagt hatte, musste sich ein zweites Mal anhören, sie habe das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit verletzt. Für die zurückgetretene Ministerin ist diese Entscheidung doppelt bitter, denn die zuständige Richterin hat nicht nur die Entscheidung der Universität bestätigt, sie stellte auch fest, dass die Universität das Verfahren formal korrekt durchgeführt hat. Nicht nur Schavan hatte das bezweifelt. Der zuständige Promotionsausschuss hatte das vertrauliche Gutachten zu den Plagiatsvorwürfen gegen sie noch vor der Urteilsfindung an die Medien gegeben. Schavan könnte nun Rechtsmittel einlegen. Ein höchstrichterlich bestätigtes Plagiat aber wäre ein Totalschaden.
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